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Bad Wurzach - Sanierungsgebiet „Bad Wurzach West“: - Vorstellung der Ergebnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen - Beschluss über kommunale Förderungsrichtlinien - Satzungsbeschluss

Matthias Weikert, Projektleiter der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Bad Wurzach-West“ bei der Kommunalentwicklung GmbH (KE) der LBBW, erläuterte in einer kurzen Zusammenfassung die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen.
Bei den Untersuchungen wurden Eigentümer, Mieter und Pächter u.a. um eine Gebietsbewertung gebeten, zu fehlender Infrastruktur, zu Gebäudenutzung und -zustand befragt. Aber auch ob sie bereit zur Mitwirkung sind und ob Veräußerungsabsichten bestehen.

 

Ganz oben auf der Liste an fehlender Infrastruktur stehen Ärzte und Fachärzte und Gastronomie. Bei der städtebaulichen Erneuerung wünschen sich die Befragten eine effiziente Verkehrsberuhigung, damit verbunden eine Neugestaltung von Straßen und Plätzen, Ausbau des ÖNPV und Erhalt des Stadtbildes. Als Städtebauliche Mängel wurden festgestellt: Sanierungsbedarf in teilen Der Gebäudesubstanz, Leerstände, Baulücken und eine zu geringe städtebauliche Integration des Einzelhandels.

Als Sanierungsziele aus diesen Untersuchungen ergaben sich: Die Aufwertung des öffentlichen Raumes ebenso wie der Gebäudesubstanz, Schaffung von Wohnraum, Verbesserung der Nahversorgung durch Stärkung des Einzelhandels. Aber auch ökologische Maßnahmen als Beitrag zum Klimaschutz (Begleitgrün an Straßen und Plätzen) sowie die Entzerrung des Busverkehrs stehen auf der Agenda.

Das Sanierungsgebiet wird im vereinfachten Verfahren vom Gemeinderat festgelegt, da keine signifikanten Bodenwertsteigerungen und Bodenwert-Spekulationen im privaten Grundstücksverkehr und kein Städtischer Grunderwerb durch die Sanierung erwartet werden.

Die Kosten der Sanierung werden sich auf 6,376 Mio. € belaufen, von denen 60% als Fördermittel von Bund/Land benötigt werden. Der Eigenanteil der Stadt wird sich auf 2,551 Mio. € an förderfähigen Kosten belaufen. Die bewilligten Finanzhilfen liegen bei 1,2 Mio €.

Für Privateigentümer gilt: es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die den Sanierungszielen der Stadt entsprechen. Vor der Durchführung von Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen muss ein Vertrag mit der Stadt abgeschlossen werden.
Es gelten die kommunalen Förderrichtlinien.

Bernhard Schad fragte warum ein Rechteck im Bereich der Schillerstraße aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen wurde. Andreas Haufler begründete dies mit der ursprünglich geplanten Nahwärmetrasse an der sich das Sanierungsgebiet orientiert. „Wir können dies kurzfristig nicht ändern.“ Weikert und Scherer erklärten dazu: „Die Satzung kann aber später dahingehend geändert werden, wenn dazu eine Nachfrage vorhanden ist.“

Dies war im Bereich der Häuserzeile Garten-/Herrenstraße geschehen, weil dort eine Nachfrage aus der Bevölkerung angemeldet wurde. Sehr zur Freude von Klaus Schütt.

Die Abstimmung erfolgte einstimmig.

 

Beschlussvorlage

 

Bericht Uli Gresser

 

 

 

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halloRV

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