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Bad Waldsee - Die Benutzungsentgelte im Haus am Stadtsee sind seit der Eröffnung 2004 – seit 20 Jahren – nicht erhöht worden. Preissteigerungen und laufende Investitionen in eine moderne Tagungs- und Veranstaltungstechnik legten eine moderate Anhebung der Benutzungsentgelte nahe. Nachstehend aufgeführte neue Entgelte wurden vom Gemeinderat bei der Sitzung am Montag, 25. September, beschlossen.

Die Nutzungsentgelte für das Haus am Stadtsee im Vergleich 2004 / 2024
28Tab Gebühren
Tabelle: Stadt

Bernadette Behr regte an, die Überprüfungen der Entgelte in einem festen Rhythmus alle drei Jahre durchzuführen. Diese Anregung wurde in die Beschlussvorlage übernommen. Jörg Kirn waren die Erhöhungen im Bereich Technik zu happig. „Wenn die Miete für einen Beamer pro Abend 100 Euro kostet, dann mietet doch keiner mehr einen Beamer, sondern bringt seinen eigenen mit.“ Walter Gschwind, Fachbereichsleiter, entgegnete, die Preise seien an die der umliegenden Veranstalter angepasst.
Die Erhöhung passierte mit einer Enthaltung den Rat.

Hinweisgeberstelle wird beim Rechnungsprüfungsamt eingerichtet
Kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen EU-weit künftig sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber bereitstellen.

Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Missständen mit Bezug auf EU-Recht wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.

In Bad Waldsee soll die Funktion der internen Hinweisgebermeldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Hin-SchG) auf das Rechnungsprüfungsamt übertragen werden. Die mit der Aufgabe der internen Meldestelle beauftragte Person ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Da dies für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamts generell gilt, soll die Übertragung auf dieses Amt vorgenommen werden. Diese Meldestelle ist für die Stadtverwaltung, alle städtischen Eigenbetriebe und die Kurbetriebe zuständig.
Der Rat stimmte der Beschlussvorlage der Veraltung einstimmig zu.

Erweiterung Sanierungsgebiet Altstadt III
Das Sanierungsgebiet Altstadt III umfasst zum einen den Bereich um die Biberacher Straße bis hinauf zur Bahnhofstraße und zum anderen den Bereich um das frühere Finanzamt bzw. den neuen Verwaltungssitz in der Hauptstraße.
Dieses zweite Gebiet wird nun geringfügig erweitert um den Bereich zwischen Rosmaringasse und See, also um die Glaserei Held und den ehemaligen Trachtenladen herum. Die Sanierungsmaßnahme wird im „vereinfachten“ Verfahren durchgeführt. Sämtliche Rechtsauswirkungen der bestehenden und derzeit aktuell gültigen Sanierungssatzung gelten auch für die Erweiterungsgrundstücke. Es handelt sich insgesamt um neun Flurstücke, die zusätzlich in das Sanierungsgebiet Altstadt III aufgenommen werden.
Der Rat stimmt der Erweiterung mit 2 Enthaltungen zu.

Text: Erwin Linder

Siehe auch „Bad Waldsees Finanzen sind im Plan“ (https://www.diebildschirmzeitung.de/diebildschirmzeitung/bad-waldsee/bad-waldsee-le/18956-bad-waldsees-finanzen-sind-im-plan), DBSZ vom 27. September)

 

 

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