Leutkirch - Der alte Brauch der Winteraustreibung wird mit einem Funkenfeuer begangen. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder zusätzlich zu dem traditionellen Funken der Kolpingfamilie Leutkirch auf der Wilhelmshöhe anderweitig Funken veranstaltet. Hierzu sollten einige Dinge, gerade auch aufgrund der Corona-Richtlinien, beachtet werden.
Das Abbrennen von Funken muss aus Sicherheitsgründen spätestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt, Telefon 07561 87-158, gemeldet werden, damit die örtliche Feuerwehr sowie die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle und die Polizei informiert werden können. Der genaue Standort des Funkens ist in der Meldung anzugeben. Die Funken dürfen sowohl am Samstag (05.03.2022) als auch am Sonntag (06.03.2022) stattfinden, jedoch vorrangig am Sonntag.
Hinweis!
Es darf nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie unter anderem Christbäume, Reisig, Sturmholz sowie trockenes Stroh und Altheu verbrannt werden. Das Verbrennen von unzulässigen Materialien, wie zum Beispiel Abfälle, ist strafrechtlich relevant. In diesen Fällen erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Beim Standort des Funkens müssen mindestens 50 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung und Baumbeständen sowie 100 Meter zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen eingehalten werden.
Die zu beachtenden Regelungen können dem „Funkenmerkblatt“ des Landratsamtes Ravensburg unter www.leutkirch.de entnommen werden. Außerdem sind die in diesem Zeitraum geltenden Corona-Hygienevorschriften zu beachten und einzuhalten, immer aktuell ebenfalls auf der städtischen Website zu finden.
Text Jacqueline Zenker

