Leutkirch - Die vierte Rate der Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2021 wird am 15.11.2021 zur Zahlung fällig.
Die Höhe dieser Rate erfolgt aus dem Wasser-/Abwassergebührenbescheid des Jahres 2020.
Die Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Großen Kreisstadt Leutkirch ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Presseinformation Stadt Leutkirch

