DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Leutkirch - Die vierte Rate der Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2021 wird am 15.11.2021 zur Zahlung fällig.

Die Höhe dieser Rate erfolgt aus dem Wasser-/Abwassergebührenbescheid des Jahres 2020.

Die Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Großen Kreisstadt Leutkirch ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.

 

Presseinformation Stadt Leutkirch

 

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