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Leutkirch - Am kommenden Sonntag, 14.03.2021, findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Hierzu einige wichtige Hinweise an alle Wähler über die Infektionsschutzmaßnahmen und Zutritts- und Teilnahmeverbote bei der bevorstehenden Wahl:

 

- Es gelten die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, halten Sie sich bitte an die Abstandsregelungen und die Hygienevorgaben und nutzen Sie die Möglichkeit der Handdesinfektion (§ 10a Absatz 2 Satz 1 CoronaVO i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 8 CoronaVO).

- Zutritt zu den Wahllokalen ausschließlich mit FFP2-Maske oder medizinischer Maske bzw. nur mit gültigem Attest, falls Sie eine Befreiung der Maskenpflicht haben sollten (§ 10a Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 8 CoronaVO).

- Zutrittsverbot für Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage. Bitte nutzen Sie hier die Möglichkeit der Briefwahl.

- Wahlbeobachter sind verpflichtet Ihre Kontaktdaten abzugeben.

- Wenn möglich, bringen Sie bitte Ihren eigenen Stift zur Wahl mit.

 

Alle Informationen zur Wahl finden Sie unter: www.leutkirch.de/wahl2021

 

Pressemitteilung der Stadt Leutkirch

 

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