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Leutkirch - Am 15.02.2021 ist die erste Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

 

Grundsteuer: Erste Vierteljahresrate 2021

Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2020 hervor. Der Bescheid 2020 gilt bis zu einer Änderung weiter. Diese Grundsteuer-Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat/eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler.

 

Gewerbesteuer: Erste Vierteljahresrate 2021

Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem aktuellen Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.

Die Steuerpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern drei Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen.

Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat/eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag von Ihrem Konto eingezogen.

 

Pressemitteilung der Stadt Leutkirch 

 

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