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Aitrach - Bekanntmachung der Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Aitrach hat am 30. Januar 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Aitrach, weiter südlich folgt die Gemeinde Aichstetten. Nordwestlich des Plangebietes verläuft die Bundesautobahn A96. Die Wohnbebauung der Gemeinde Aitrach beginnt ca. 1,2 km nördlich des Plangebietes.

Vorgesehen ist die Errichtung einer PV-FFA auf dem Gelände eines Sand- und Kieswerkes in Aitrach. Im Bereich des Sand- und Kieswerkes besteht bereits eine PV-FFA, welche nun im südlichen Bereich auf Flurstück Nr. 1401/1, Gemarkung 9450 (Aitrach), Gemeinde Aitrach nach Osten erweitert werden soll. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,4 ha.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Übersichtslageplan (maßstablos) entnommen werden.

 

20Lageplan

 

Übersichtslageplan Plangebiet ohne Maßstab

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufgestellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. September 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11. September 2023 gebilligt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“, Gemeinde Aitrach, i. d. F. vom 11. September 2023 bestehend aus

Teil A: Entwurf Planzeichnung des Bebauungsplans
Teil B: Entwurf Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Teil C: Entwurf Begründung und Umweltbericht Bebauungsplan mit Anlage
Teil D: Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
Teil E: Entwurf Planzeichnung Nachfolgenutzung

werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 29. September 2023 bis 31. Oktober 2023 im Internet unter https://www.aitrach.de/bebauungsplaene.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Veröffentlichungsunterlagen während er Veröffentlichungsfrist im Foyer des Rathauses, Schwalweg 10, Aitrach, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorhabenbezogener Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

20Tabelle

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG (Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird.

Mitteilung der Gemeinde Aitrach

 

 

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halloRV

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