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Aitrach - Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen

Als erstes stimmte der Gemeinderat dem Umbau des bestehendes Einfamilienhauses mit Dacherhöhung und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Storchengässle 10 zu. Da das Dach nur geringfügig höher wird, fügt sich das Vorhaben weiter in die Umgebungsbebauung ein und wurde auch im Sinne der Nachverdichtung im Bestand begrüßt.

Formal musste der Gemeinderat auch zu dem Baugesuch der Gemeinde zum Teilabbruch, Umbau, Renovierung und Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes in Mooshausen sein Einvernehmen erteilen, was er auch tat. Das Baugesuch entspricht dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates im alten Schulgebäude einen Mehrzweckraum mit zugehöriger kleiner Küche und Toiletten zu schaffen.

Zu den geplanten Baukosten von 430.000 € wird die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum beantragen, über den im kommenden Frühjahr entschieden wird, so dass bei Gewährung der Baubeginn im kommenden Jahr vorgesehen ist. Das „neue“ Schulgebäude, das Grundstückseigentum liegt in der Hand der Diözese, wird in Abstimmung mit der Diözese in der Folge für ein privates Wohnprojekt weitergegeben.

Als letztes stimmte der Gemeinderat dem Bau einer Übergabestation am Waldrand bei Burghalde zu, wo bereits eine Trafostation steht. Die Übergabestation dient dem Solarpark in Rot a.d. Rot. Gleichzeitig stimmte er dem Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Leitungsverlegung auf gemeindlichen Grundstücken, vorwiegend im Mooshauser Gemeindewald, zu.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat hat im Mai den Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen mit dem Ziel die bestehenden Photovoltaikanlagen An der Chaussee zu erweitern. Auf einer Teilfläche soll auch eine gemeindliche Anlage für die Eigenversorgung des Pumpwerks für die Wasserversorgung entstehen.

Es gingen verschiedene Stellungnahmen der Behörden ein. Das Landratsamt brachte vor, dass die Wegerechte zu der gesonderten Anlage geregelt sein müssen, was natürlich vertraglich geregelt wird. Auch wenn es bisher Standard war für die Unterkonstruktion verzinkte Konstruktionen zu nehmen, wurde zugesagt nun eine Beschichtung zu verwenden, die dazu beiträgt, dass deutlich weniger Zink in den Boden gelangt.

Zudem werden Module mit einer Antireflex-Beschichtung verwendet. Bezüglich des Artenschutzes wurde eine Begehung durchgeführt, aber auf der ehemaligen Schlammablagerungsfläche keine relevanten Arten gefunden. Auch technisch wurde geklärt, dass die Trinkwasserleitung in diesem Bereich nur an der Grundstückgrenze, an der keine Rammungen erfolgen, verläuft.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans mit den Änderungen und beauftragte die Verwaltung hierzu wiederum die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Lageplan der Anlage

Hinweis: Bitte beachten Sie die diesbezügliche Bekanntmachung an anderen Stelle in diesem Amtsblatt.

Radweg vom Kreisverkehr Ferthofen bis zum Abzweig Rank – Bauvereinbarung mit dem Land und Vergabe Fachbauleitung Altlasten

Der Gemeinderat hat bereits im Sommer 2021 beschlossen eine Planungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über den in der Straßenbaulast des Landes liegenden Radweg abzuschließen. Damit soll insbesondere die vielbefahrene Strecke Richtung Autobahn und Aichstetten für Radfahrer sicherer werden.

Die Planung liegt inzwischen beim Regierungspräsidium zur Genehmigung, mit der Hoffnung dass diese auf Grund der Vorabstimmungen auch zügig erteilt wird. Nun soll eine weitere Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium einerseits über den Radweg und andererseits über die Linksabbiegespur für den Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ geschlossen werden.

Es handelt sich um zwei Vereinbarungen, da für den Radweg zum Großteil das Land Kostenträger bleibt, für die Linksabbiegespur aber die Gemeinde bzw. hat diese die Kosten dem Projektträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes über einen städtebaulichen Vertrag auferlegt. Die Baukosten betragen insgesamt 293.000 €, wobei 230.000 € auf den Radweg entfallen und 63.000 € auf die Linksabbiegespur.

Bei der Linksabbiegespur wird auch noch eine Ablöse für die zukünftigen Mehrkosten für die Unterhaltung und Erneuerung durch das Regierungspräsidium berechnet. Für den Radweg übernimmt die Gemeinde die zukünftige Unterhaltung, Reinigung, Winterdienst, usw., was noch über eine Vereinbarung zu regeln ist.

Herr Theoboldt vom Ing.-Büro Aßfalg-Gaspard-Partner, Bad Waldsee, stellte die Planung des Radweges vor. Insbesondere ging er auf den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die dortige Linksabbiegespur zu der neuen Zufahrt ein. Es seien zwei Bauabschnitte.

Als erstes würde der bestehende Rankweg trotz der neuen Zufahrt erhalten bleiben und erst bei Verwirklichung des Projektes mit Hotel, Coworking, usw. der Rankweg mit zu der neuen Zufahrt verlegt. Die Leitungen in diesem Bereich würden aber bereits jetzt mit in den Radweg verlegt und auch die Gemeinde erneuert mit ein Teilstück der alten Wasser-Ringleitung. Der Gemeinderat brachte vor, dass die Ausfahrt der gegenüberliegenden Gebäude trotz der neuen Querungshilfe gesichert sein muss, was laut Herrn Theoboldt berücksichtigt ist.

Des Weiteren führte Herr Theoboldt aus, dass das Landratsamt auf Grund der Voruntersuchungen und festgestellten Belastungen im Randbereich der Straße eine Fachbauleitung Altlasten verlangt. Das wirtschaftlichste Angebot hätte BaugrundSüd, Bad Wurzach, mit 10.405,36 € abgegeben, die auch bereits die Voruntersuchungen gemacht hätten.

Der Gemeinderat freute sich, dass der lang ersehnte Radweg nun endlich zum Bau kommt und beauftragte die Verwaltung die Bauvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg sowohl für den Radweg wie die Linksabbiegespur abzuschließen. Des Weiteren beauftragte er BaugrundSüd mit der Fachbauleitung Altlasten.

 

Lageplan des Radweges

Feststellung Jahresabschluss und Jahresrechnung 2022

Es wird auf den Bericht von Herrn Kämmerer Simmler und die öffentliche Bekanntmachung an anderer Stelle in diesem Amtsblatt verwiesen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Seit vielen Jahren spendet der Gewerbeverein Aitrach immer 200 € für das Ferienprogramm, um besondere Programmpunkte zu ermöglichen. Der Gemeinderat nahm die Spende mit einem herzlichen Dank an.

Vielen Dank!

 

Pressemitteilung der Gemeinde Aitrach (Nadja Hödtke)

 

 

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halloRV

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