DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Leutkirch (rei) - Zur Entscheidung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen in Stuttgart, das von der Stadt Leutkirch gemeinsam mit Bad Wurzach  konzipierte Interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet bei Riedlings nicht zuzulassen, schreibt uns die Stadtverwaltung auf unsere Anfrage hin Folgendes:

"Im Rahmen der Aufstellungsphase des Regionalplans wurde der interkommunale Gewerbeschwerpunkt ,Gewerbegebiet Leutkirch-Riedlings' auf Initiative des Regierungspräsidiums Tübingen mit aufgenommen. Die Gewerbefläche umfasst einen bestehenden Gewerbebetrieb und direkt angrenzend wurden Flächen zur Neuansiedlung für Leutkirch und Bad Wurzach aufgenommen. Genauso wie für den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist die Herausnahme der Gewerbeflächen aus dem Regionalplan für die Leutkircher Stadtverwaltung trotz kurzer Vorabinformation fachlich überraschend, da in Riedlings ein Betrieb vorhanden ist und der Standort erweitert werden soll.

Die Gewerbeentwicklung in Leutkirch „Heidrain“ ist abschnittsweise vorgesehen und schreitet aktuell dem vorhandenen Bedarf und den verfügbaren Flächen entsprechend voran. Teilweise befinden sich die Bereiche für die zukünftigen Gewerbeflächen noch im Kiesabbau. Eine Entwicklung hier ist erst möglich, wenn der Abbau abgeschlossen ist und Grundstücksangelegenheiten, Erschließungs- und Organisationsfragen geklärt sind. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können weitere Bauabschnitte in die Bauleitplanung überführt und Baurecht geschaffen werden.
Jacqueline Zenker (Stadt Leutkirch, Wirtschaftsförderung, Öffentlichkeitsarbeit)

 

 

 

 

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