Leutkirch - Die dritte Rate der Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2023 wird am 15.08.2023 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Abrechnung. sowie die erste Rate geht aus dem Wasser- und Abwassergebührenbescheid 2022 hervor.
Die Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat/eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Pressemitteilung Stadt Leutkirch Jacqueline Zenker