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Leutkirch - Die dritte Rate der Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2023 wird am 15.08.2023 zur Zahlung fällig.

Die Höhe der Abrechnung. sowie die erste Rate geht aus dem Wasser- und Abwassergebührenbescheid 2022 hervor.

Die Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat/eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.

 

Pressemitteilung Stadt Leutkirch Jacqueline Zenker

 

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