Aitrach - Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2023.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ – Billigung des Vorentwurfs
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Januar beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Erweiterung der großflächigen Photovoltaikanlagen im Bereich des Kiesabbaus im Gewerbegebiet An der Chaussee aufzustellen. Nun stellte das beauftragte Planungsbüro Kling Consult, Herr Wolpert, den Vorentwurf für den Bebauungsplan vor.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,4 ha inklusive der randlichen Grünflächen. Das Plangebiet wird insbesondere auf Grund der Vorbelastung des Gebietes mit Kiesabbau, Autobahn, Bahnlinie, Gewerbegebiet sowie den bestehenden PV-Anlagen für geeignet eingestuft. Der Bebauungsplan sieht vor das Gebiet als Sondergebiet Photovoltaik festzusetzen, in dem Solarmodule, Betriebsgebäude (bis max. 50 m² Grundfläche) sowie Wege und Einfriedungen zulässig sind. So geht auch eine Verkehrsfläche, insbesondere für ein zukünftiges Landband, durch das Gebiet, um den geplanten weiteren Kiesabbau in Richtung Aichstetten intern über das Betriebsgelände abwickeln zu können und nicht die öffentlichen Straßen mit Verkehr zu belasten.
Die max. zulässige Höhe von Solarmodulen und Betriebsgebäuden beträgt 3 m, zudem erfolgt im Randbereich zur freien Landschaft hin eine Eingrünung. Auf der Betriebsfläche und den Randflächen wird ein mageres, extensiv genutztes Grünland entwickelt, so dass keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geländes erforderlich sind. Gleichzeitig hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach beschlossen den Flächennutzungsplan für den Bereich zu ändern.
Da die Erweiterung direkt an den Bestand anschließt und auf den Flächen des bisherigen Schlammabsetzbeckens erfolgt, sah auch der Gemeinderat den Standort und auch die Vorplanung für gelungen an und billigte den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Hierzu wird nun der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Wir weisen hierzu auf die bereits erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Mai 2023 hin.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ – Billigung des Vorentwurfs
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Februar beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die großflächige Photovoltaikanlage westlich von Mooshausen an der Haslacher Straße aufzustellen. Nun stellte das beauftragte Planungsbüro Kling Consult, Herr Wolpert, sowie Herr Briglmeir von der Solarpark Wega GmbH & Co. KG (BayWa) den Vorentwurf für den Bebauungsplan vor.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 11,3 ha inklusive der randlichen Grünflächen. Das Plangebiet wird insbesondere auf Grund der großflächigen Abschirmung durch Waldflächen und der wesentlich tieferen Lage der Wohnbebauung „Am Hopfenberg“ als geeignet eingestuft. Der Bebauungsplan sieht vor das Gebiet als Sondergebiet Photovoltaik festzusetzen, in dem Solarmodule, Betriebsgebäude (bis max. 100 m² Grundfläche) sowie Wege und Einfriedungen zulässig sind. Die max. zulässige Höhe von Solarmodulen beträgt 3,5 m und von Betriebsgebäuden 4,0 m. Herr Briglmeier führte hierzu aus, dass die technische Planung von einer Höhe der Module von knapp 3,20 m ausgeht, allerdings sich auf Grund der Hanglage sozusagen höhere Höhen gemessen vom Boden aus ergeben könnten, dies wird im Laufe des Vorhabens nochmals geprüft.
Des Weiteren führte er aus, dass die Trafostationen soweit von der Wohnbebauung entfernt geplant und mit Begrünung abgeschirmt seien, so dass sie keine Belästigungen befürchten. Die Grünflächen in den Waldrandbereichen, ca. 30 m Abstand zum Wald und im Südwesten eine größere Freifläche, sollen als Klee- und Wildacker angelegt werden, um dem Wild ein Nahrungsangebot zu bieten. Die Eingrünung im Nordosten und Norden zur Wohnbebauung hin soll 10 m betragen, die Module haben dann nochmals einen Abstand zur Eingrünung.
Auf der Betriebsfläche selbst soll ein extensiv genutztes artenreiches Grünland entwickelt werden, so dass keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geländes erforderlich sind. Gleichzeitig hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach beschlossen den Flächennutzungsplan für den Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat der Gemeinde Aitrach empfohlen im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob die Modultische auf 1,50 m erhöht werden können, um Jungvieh oder Pensionsrinder ansiedeln zu können. Sowohl der Vorhabenträger als auch der Landwirt als Grundstückseigentümer haben hierzu Bedenken vorgebracht, da die Konstruktion und die Fundamente angepasst werden müssten, auch im Hinblick auf das Scheuern der Tiere und die Tiere würden schnell größer werden als die vorgeschlagene Höhe von 1,50 m.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses nicht, insbesondere mit dem Verweis auf die Hanglage des Grundstückes, da bei Haltung von Jungvieh und dem dadurch bedingten „Aufwühlen“ des Bodens Bedenken bestanden, dass bei starken Regefällen das Wasser schneller Richtung Wohnbebauung abfließt und zudem die Sichtbarkeit der Anlage wesentlich erhöht wird. Ein Argument war auch das von der Bundesregierung vorgegebene Flächenziel für Photovoltaik-Anlagen, so dass landwirtschaftliche Flächen nicht „endlos“ belegt werden. Auf Grund des bereits jetzt erreichten Ausbaus in Aitrach muss zukünftig im Einzelfall genau betrachtet werden, für welche Flächen Bebauungspläne aufgestellt werden, zumal entlang der Autobahn nach neuer Rechtslage Photovoltaik-Anlagen im Baugenehmigungsverfahren beantragt werden können.
Der Gemeinderat billigte daher den Vorentwurf in der vorgelegten Form. Hierzu wird nun der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Wir weisen hierzu auf die bereits erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Mai 2023 hin.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan
Kindergartenbedarfsplan 2023-2024
Der Kindergartenbedarfsplan wird jährlich beraten und zwischen der katholischen Kirchengemeinde als Trägerin der Kindergärten Arche Noah und St. Bernhard und der Gemeinde abgestimmt. Dieses Jahr hat der Kindergartenbedarfsplan auf Grund des dramatischen Personalmangels im Kindergarten Arche Noah sowohl von Seiten des Gemeinderates wie der Eltern besondere Aufmerksamkeit erfahren.
Die Verwaltung führte ein, dass es derzeit fast täglich und selbst am Sitzungstag in der Presse Berichte über die sich zuspitzende Betreuungssituation gibt. Auf der einen Seite stehen die Eltern mit einer großen Not, insbesondere im Hinblick auf die Berufstätigkeit, auf der anderen Seite die Städte und Gemeinden, die die letzten 15 Jahre das Personal verdoppelt bis verdreifacht haben, nun aber einem erheblichen Personalmangel gegenüberstehen. Die Ziel- und Wunschvorstellung, den Betreuungsbedarf zu decken, ist bei allen Beteiligten die Gleiche und dafür wurde die letzten Jahre mit der Eröffnung des Kindergartens St. Bernhard und der Schülerbetreuung in der Grundschule viel getan und es soll auch zukünftig das Augenmerk darauf liegen, wegen des Personalmangels liegen aber Planung und Wirklichkeit weit auseinander und die Betreuungszeiten sind eingeschränkt und es bestehen Wartelisten auf Kindergartenplätze.
Eine für alle Beteiligten, insbesondere natürlich die Eltern und das bestehende Team, aber auch die Gemeinde und die Kirchengemeinde mehr als unbefriedigende Situation. Die Verwaltung freute sich daher die neue Leiterin, Frau Schmaus, in der Sitzung begrüßen zu dürfen. Sie arbeitet sich derzeit im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein und wird zum neuen Kindergartenjahr kommen. Des Weiteren begrüßte die Verwaltung VertreterInnen des Elternbeirats. An den Elternbeirat ging auch der Dank, dass er sich mit guten Ideen für die Anerkennung der Leistung des bestehenden Teams und zur Personalgewinnung mit eingebracht hat.
Die Verwaltung stellte im Sinne der Bedarfsplanung insbesondere die Entwicklung der Kinderzahlen dar. Die Entwicklung der Geburten, die auch die Zahl der zugezogenen Kinder enthält, ist relativ konstant.

Die derzeitige Situation der fehlenden Betreuungszeiten und -plätze ergibt sich aus dem Personalmangel, für die knapp 12 Stellen im Kindergarten Arche Noah fehlen 5 Fachkräfte, und dem gestiegenen Bedarf an Kleinkind- und Ganztagesbetreuung. Aus diesem Grund wird sich die Gemeinde auch mit dem Ausbau der Kinderbetreuung weiter beschäftigen, so wie bei der Schulkindbetreuung die letzten Jahre. An der Grundschule wird Platz für ca. 60 Kinder zur Betreuung zu unterschiedlichen Zeiten vor und nach dem Unterricht und auch am Nachmittag mit Hausaufgabenbetreuung, Spieleangebot, usw. angeboten. Auch eine Ferienbetreuung in den Osterferien (1 Woche), den Pfingstferien (1 Woche) und in den Sommerferien (2 Wochen) wird angeboten. Auf Grund des tollen Angebotes sind auch diese Plätze fast voll belegt.
Die Verwaltung führte aus, dass unter den württembergischen Kommunen eine gegenseitige Vereinbarung zur Kostenerstattung besteht, wenn Kinder in anderen Gemeinden in den Kindergarten gehen, z.B. aktuell für einen Ganztageskindergarten-Platz 2.829 € im Jahr. Diese Kostenübernahme würde problemlos und ohne Zutun der Eltern „im Hintergrund“ funktionieren. Die bayerischen Kindergärten verlangten grundsätzlich zuvor eine Kostenübernahmeerklärung und die Kostenerstattung für Kindergärten in Bayern sei wesentlich höher, da der Landeszuschuss entfällt und daher sei diese bisher nur im Einzelfall übernommen worden.
Auf Grund der derzeitigen Situation beschloss aber der Gemeinderat eine grundsätzliche Zusage für die Kostenübernahme an bayerische Gemeinden zu geben, da viele Eltern auch in der bayerischen Umgebung und insbesondere in Memmingen arbeiten.
Auch informierte die Verwaltung, dass es, sowie früher und teilweise heute noch bei der Schülerbetreuung, die Möglichkeit gibt eine ehrenamtliche Betreuung zu organisieren. Die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung würde 10 €/Std. betragen und die Haftpflichtversicherung sei über die Gemeindeversicherung gewährleistet. Die Elternvertreter führten aus, dass eine Umfrage bei den Eltern ergeben habe, dass diese auf Grund der derzeitigen Belastung dies nicht von sich aus übernehmen könnten. Die Verwaltung wird daher nun im Amtsblatt ausschreiben, ob von außerhalb der Elternschaft Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung besteht.
Die Verwaltung informierte auch über die neuen angepassten Elternbeiträge, die auf Grund der allgemeinen Inflation auch um 8-9 % steigen. Die Beiträge sind derzeit auf Grund der eingeschränkten Betreuungszeiten aber reduziert.
Entsprechend der Anregung in einem Elternabend wurde auch mit der Tagesmüttervermittlungsstelle ein Informationsabend für interessierte Tagespflegepersonen am 13. Juni 2023 geplant, da leider derzeit in Aitrach selbst keine Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Um die Tätigkeit interessanter zu machen, beschloss der Gemeinderat die hälftigen Sozialabgaben für eine Tagespflegeperson durch die Gemeinde zu übernehmen. Die andere Hälfte wird seitens der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises übernommen.
Um die Personalsituation im Kindergarten attraktiv zu gestalten, wurde zudem beschlossen die Leitungsfreistellung für die Leiterinnenstelle auf 80 % zu erhöhen und gleichzeitig eine zudem besser vergütete Stelle als stellvertretende Leitung zu schaffen. Bereits ausgeschrieben war auch eine Stelle für eine Verwaltungsfachkraft, um die Erzieherinnen von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten. Auch über den vorgeschriebenen Stellenschlüssel hinaus wurde eine weitere 10%-ige Krankheitsvertretung beschlossen. Diese Maßnahmen greifen natürlich alle erst, wenn auch wieder genügend Personal gefunden wurde, erhöhen aber die Attraktivität bei der Personalsuche.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte Frau Schmitt, dass auf Grund Elternzeit, usw. nicht alle Stellen unbefristet wären. Der Gemeinderat sah dies als Hemmnis bei der Personalsuche an und das Risiko in den nächsten Jahren zu viel Personal zu haben als äußerst gering an. Der Gemeinderat beschloss daher evtl. anfallende Mehrkosten über den Personalschlüssel hinaus zu 100% ohne Beteiligung der katholischen Kirchengemeinde als Trägerin des Kindergartens zu tragen und beauftragte Frau Schmitt vom Verwaltungszentrum in den Stellenausschreibungen ausdrücklich darauf hinzuweisen, was sie gerne zusagte.
Frau Schmitt führte aus, dass auch Maßnahmen für das Personal mit Gutscheinen, Fortbildung, Teamentwicklung, usw. vorgesehen seien und auch weitere Maßnahmen, die aber, da es sich um personalrechtliche Dinge handelt, nichtöffentlich behandelt werden.
Dem Team sei es auch wichtig für die Vorschüler am Nachmittag noch Angebote zu machen, damit diese einen guten Kindergartenabschluss haben. Grundsätzlich müsste man auch ein Auge darauf haben, dass die qualitative Arbeit im Fokus steht und nicht nur die Quantität der Plätze. Im Hinblick auf das kommende Kindergartenjahr soll eine Kriterienliste für die Aufnahme erarbeitet werden. Bisher sei es das Anliegen gewesen die Auswahl nicht nur auf das Kriterium Berufstätigkeit zu beschränken, aber im Hinblick auf den Rechtsanspruch wird dies sicherlich in den Fokus rücken.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte die Verwaltung, dass derzeit natürlich nicht der vom Bundesgesetzgeber eingeführte Rechtsanspruch erfüllt werden könnte. Der Rechtsanspruch würde sich auf Grund der Regelung an den Landkreis als Träger der Jugendhilfe richten, so dass keine umfassende Rechtsauskunft gegeben werden könnte.
Die Grundsatzfrage sei, wie ein Personalmangel juristisch bewertet würde, wenn gemeinsam mit dem Träger alles versucht worden sei Personal einzustellen. Die Gemeinde und die kath. Kirchengemeinde können aber derzeit nur alles Dargestellte dafür tun Personal zu finden oder Ersatzangebote zu schaffen. Immer wieder wird von den Eltern dabei kritisch gesehen, dass die Personalauswahl bzw. die unbefristete Einstellung unter dem Aspekt der Konfession gesehen wird. Es seien auch schon Gespräche mit anderen Trägern geführt worden, aber die Personalsituation wäre bei allen schwierig, so dass kurzfristige Lösungen auch von anderer Seite nicht angeboten werden können.
Der Gemeinderat beschloss insgesamt den Kindergartenbedarfsplan mit den vorgesehen zusätzlichen Maßnahmen im Personalschlüssel und für das Personal und insbesondere die unbefristete Ausschreibung aller Stellen. Frau Schmitt führte aus, dass auch nochmals ein Elternabend stattfinden soll, wenn man hoffentlich auch in 4-6 Wochen sieht welchen Erfolg die Maßnahmen zeigen und gerne auch eine weitere Information des Gemeinderates erfolgen kann.
Einführung eines Carsharing-Angebotes
Der Betrieb von Carsharing-Systemen in Kleinstädten und dem ländlich geprägten Raum stellt eine große Herausforderung dar. Die deer GmbH, eine hundertprozentige Tochter der ENCW (Energie Calw), bietet den Gemeinden im Landkreis Ravensburg ein Carsharing-Angebot mit E-Autos mit einer Ladesäule an. Inzwischen haben sich bereits etliche Gemeinden im Landkreis für das Angebot entschieden.
Im Gremium wurden Standorte am alten und neuen Rathaus sowie an dem in Planung befindlichen neuen Bahnhofsvorplatz diskutiert. An einem Standort stellt die deer GmbH die Ladesäule, die Gemeinde muss die Stellplätze zur Verfügung stellen und den Stromanschluss herstellen, wofür mit ca. 5.000 € gerechnet wird. Bei einem zweiten Standort muss die Gemeinde die vollständigen Kosten tragen, dies wären ca. 16.000 € für eine Ladesäule mit zweimal 22 kW Ladeleistung. Ein Ladepunkt würde dem Carsharing zur Verfügung stehen und ein Ladepunkt wäre auch öffentlich nutzbar.
Der Gemeinderat hatte noch offene Fragen bezüglich der Möglichkeit der Einrichtung von Schnellladesäulen, der Möglichkeit einer Expansion Richtung Memmingen, usw., so dass er die Verwaltung beauftragte die Informationen einzuholen und den Tagesordnungspunkt zur Vorberatung in den Technischen Ausschuss verwies.
Mitteilung der Gemeinde Aitrach

