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Aitrach - Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 24. April 2023

 

Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Aitrach
Die Verwaltung und der Gemeinderat bedankten sich bei Herrn Kommandant Kreuzer, dass er sich Zeit genommen hat auch im Gremium den technischen Hintergrund der Anschaffung zu erläutern.

Herr Kreuzer stellte dar, dass die Einführung des Digitalfunks bereits ein jahrelanges Thema sei, da die analoge Funktechnik den taktischen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Die Feuerwehr Aitrach hätte auf Grund der Probleme bei der Umstellung lange gewartet, muss aber nun die Umstellung vorantreiben, da der analoge Funk bald abgeschalten wird.

Die Feuerwehr hätte im Kommandowagen bereits Erfahrungen mit Motorola gesammelt und das System würde funktionieren, so dass dieses beschafft werden soll. Die Verwaltung führte aus, dass das Land einen Zuschuss für die 5 Funkgeräte, die in den Fahrzeugen verbaut werden, von insgesamt 3.000 € bereits bewilligt hat. Im Haushaltsplan für dieses Jahr sind für die Beschaffung insgesamt 20.500 € eingestellt.

Es wurden Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste der Firma Abel & Käufl, Landshut, liegt bei 7.891,51 €. Hinzu kommt der Einbau der Geräte mit geschätzten 13.000 €, auch hierfür werden Angebote der diesbezüglichen Fachfirmen aus der Region eingeholt. Der Gemeinderat bedankte sich bei der Feuerwehr für das Engagement bei der Beschaffung und beschloss den Auftrag für die Funkgeräte an die Firma Abel & Käufl zu vergeben. Des Weiteren wurde die Feuerwehr/Verwaltung beauftragt Angebote für den Einbau der Geräte einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Herr Kommandant Kreuzer wies aus aktuellen Anlass darauf hin, dass die Heizung im Feuerwehrhaus, eine Ölheizung die vor ca. 20 Jahren auf Gas umgerüstet wurde, defekt ist und eine Entscheidung über einen Austausch getroffen werden muss. Der Gemeinderat sagte zu, sich hiermit im Technischen Ausschuss auseinanderzusetzen.

Rasenmäherroboter für den Sportplatz Kapf

Im vergangenen Jahr wurde ein Rasenmäherroboter für den Sportplatz bei der Halle angeschafft. Die Betreuung erfolgt durch den TSV, deshalb bedankte sich die Verwaltung und der Gemeinderat herzlich bei Herrn Miller als Vertreter des TSV, dass er sich Zeit genommen hat über den Betrieb zu berichten. Herr Miller äußerte sich durchweg positiv, was den Betrieb und vor allem die Rasenqualität angeht. Der Rasen hätte sich durch den Rasenmäherroboter dichter und stabiler entwickelt. Er würde durchschnittlich ca. 2-3 Stunden in der Woche einsetzen für die Reinigung, Messerwechsel, usw. und er und der TSV wären bereit dies auch für den Sportplatz Auf dem Kapf zu übernehmen.

Der Vorteil wäre auch, dass die Mähzeiten, Kontrolle über die Funktion, usw. alles über App einstellbar wäre und somit auf den Trainingsbetrieb individuell eingegangen werden kann. Die Frage, ob es bereits zu Schadensfällen mit Kleintieren wie Igeln gekommen wäre, verneint Herr Miller. Der Roboter würde sehr sensibel auf Hindernisse reagieren und anhalten oder abdrehen. Die Verwaltung führte aus, dass die Fa. Haas derzeit ein Vorführmodell mit einem Preisvorteil von ca. 4.000 € anbietet und daher schnell eine Entscheidung getroffen werden muss.

Die Anschaffungskosten mit Stromversorgung, usw. würden bei 11.079,26 € liegen. Die Anschaffung erfolgt durch den TSV, der beim letzten Mal einen Zuschuss von 30 % vom WLSB erhalten hat und dies wieder beantragen würde. Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss über den Restbetrag. Das Vorführgerät hätte eine Laufzeit bisher von im Vergleich ungefähr einer Saison und es wäre genau das Gleiche wie beim Sportplatz bei der Halle, so dass es wegen Ersatzteilen, Bedienung, usw. kein Problem ist. Laut der Fa. Haas mussten sie in den Geräten die seit 6 bis 7 Jahren laufen den Akku noch nie tauschen, aber ein Tauschakku würde derzeit ca. 1.400 €/netto kosten. Da die Gemeinde einen Wartungsvertrag abschließt, würde die Fa. Haas für die Saison 2023 trotzdem noch eine Garantie anbieten.

Auf Grund der positiven Erfahrungen des TSV und auch der Bereitschaft der Fa. Haas für die Anfangszeit noch eine Garantie zu übernehmen, stimmte der Gemeinderat der Bezuschussung in Höhe der Anschaffungskosten für das Vorführgerät zu, verbunden mit dem Dank für das Engagement an Herrn Miller und den TSV.

Sanierung des Feldkreuzes im Storchengässle

Der Gemeinde ist es ein großes Anliegen die zu unserer Kulturlandschaft gehörenden Feldkreuze zu erhalten. In diesem Sinne wurden in den letzten Jahren verschiedene Projekte durchgeführt, wie z.B. die Sanierung des inzwischen am Aitrach-See stehenden Sühnekreuzes. Das Feldkreuz im Storchengässle ist ein im Ort sichtbares Zeichen dieser alten landwirtschaftlichen Tradition, was auch durch die traditionelle Inschrift „Gott segne unsere Fluren“ zum Ausdruck kommt. Der Stein wurde im Herbst von Frau Bildhauerin Abrell gemeinsam mit dem Bauhof abgebaut, um ihn im Winter zu lagern und somit zu schützen.

Frau Bildhauerin Abrell erläuterte dem Gremium das Feldkreuz. Der Stein sei ungewöhnlich filigran gearbeitet mit den Säulen, usw. und daher besonders, auch wenn er nicht unter Denkmalschutz steht. Der Stein würde aus rotem Sandstein bestehen, was die Sanierung aufwändig macht, da dieser absandet. Um dies zu verhindern müsste vorsichtig die Farbe abgenommen werden und der Stein durch eine bestimmte Behandlung wieder verfestigt werden. Bei der Methode der Konservierung würde der Stein dann in dieser Form, also als ungestrichener Sandstein, belassen und die Schrift wieder neu eingraviert. Der Stein hätte dann natürlich einen ganz anderen Charakter.

Bei der Methode der Restaurierung würden zusätzlich mit Sandsteinmasse die filigranen Bestandteile weiter verfestigt und der Stein wie im Bestand bemalt. Die Arbeiten würden nach Regie ausgeführt, die Kostenschätzung liegt auf Grund des Aufwandes bei ca. 5.500 €, zusätzlich kommt noch das Bemalen des Kreuzes, so dass mit ca. 6.000 € gerechnet werden kann. Herr Heimatpfleger Roth ergänzte die Ausführungen mit dem geschichtlichen Hintergrund, auch zu sonstigen Feldkreuzen in der Gemeinde.

Die Verwaltung führte aus, dass sie bereits Zuschüsse beantragt habe als Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderates und ein Zuschuss des Landkreises aus dem Kreisdenkmalamt von 750 €, dem Verein zur Erhaltung sakraler Kulturgüter der Kreissparkasse Ravensburg ebenfalls mit 750 € und der Stiftung der Volksbank Allgäu-Oberschwaben, die auch das dortige Neubaugebiet verwirklicht hat, von 2.000 € zugesagt wurde.

Der Gemeinderat bedankte sich für die Ausführungen von Frau Abrell und Herrn Roth, die wesentlich zum Verständnis der Maßnahme und des Aufwandes beigetragen haben. Da es sich um ein besonderes Feldkreuz handelt und dies auch in der Zuschusshöhe Anerkennung gefunden hat, beauftragte er Frau Bildhauerin Abrell mit der Restaurierung des Kreuzes. Dem Gemeinderat war es wichtig eine Restaurierung, auch mit höherem Aufwand, durchzuführen, damit das Kreuz wieder seinen ursprünglichen Charakter als bemaltes Kreuz erhält. Frau Abrell ging davon aus, dass das Kreuz dann im Herbst wieder an seinem angestammten Platz stehen kann.

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Bezeichnung Schöffen bezieht sich auf Schöffengerichte und Strafkammern an Amts- und Landgerichten. Die Schöffen nehmen an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang mit gleicher Stimme teil wie die Berufsrichter. Die Gemeinde wurde gebeten für die Strafkammern des Landgerichts und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Ravensburg eine Vorschlagsliste mit einer Person zu erstellen. Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist, dass der Gemeinderat durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet. Die Vorschlagsliste für die Schöffen kommt durch Wahl zustande.

Der Gemeinderat freute sich, dass auf den Aufruf im Amtsblatt mehrere Personen Interesse für das Amt eines Schöffen angemeldet haben, so dass eine Wahl stattfinden konnte. Die Mehrheit erhielt Herr Werner Diebold, der das Amts des Schöffen bereits ausübt.

Des Weiteren endet mit Ablauf dieses Jahres auch die laufende Amtszeit der Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss wird auf Grundlage der Benennung der Gemeinden Wahlvorschlagslisten aufstellen und an die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten weiterleiten. Da die Gemeinde lediglich Vorschläge an den Landkreis abgibt, entfällt eine förmliche Wahl der Personen durch den Gemeinderat. Der Gemeinderat sollte aber zustimmend Kenntnis nehmen. Der Gemeinderat legitimierte die Auswahl von Frau Beate Ernle, Klaus Heidutschek, Daniel Netzer und Paul Vees.

Der Gemeinderat war es ein Anliegen sich auch im Namen der Gemeinde für die Bereitschaft der Übernahme des Amtes bei allen zu bedanken, zeigt es doch auch, dass auch die Justiz demokratisch und von der Bürgerinnen und Bürgern mit getragen ist.

Änderung der Sonderregelung in den Vereinsförderrichtlinien für das Aufstellen des Maibaums – Anhebung des Zuschusses

Die Wanderfreunde stellen jedes Jahr einen wunderschönen Maibaum und erhalten damit eine alte Tradition. Leider steigen auch hier von Jahr zu Jahr die Kosten für den Autokran, den Steiger, usw., so dass diese nun bei knapp 1.000 € für den Auf- und Abbau liegen. Der Gemeinderat stimmte daher einer Erhöhung des Zuschusses für das Aufstellen des Maibaums auf 1.000 € zu. Da dies nur die reinen Fremdkosten sind, bedankte sich der Gemeinderat ganz herzlich bei den Wanderfreunden für das jährliche ehrenamtliche Engagement. Dieses Jahr wird der Maibaum erstmalig am neuen Standort beim gestellt, so dass er für die Besucher der Halle, des Treff des TSV, des Sportplatzes, der Schule und des Kindergartens, usw. mehr im Mittelpunkt steht.

Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft „Schwalweg – Unterkunft 3“

Die Verwaltung berichtete, dass die Flüchtlingszahlen weiterhin zunehmen. Nach der Prognose des Landkreises hat die Gemeinde im Jahr 2023 noch zusätzlich über 20 weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Die Gemeinde ist daher froh über jedes Wohnungsangebot für Flüchtlinge und konnte nun wieder, wenn auch eine kleine, Wohnung anmieten. Aus rechtlichen Gründen ist zur Erhebung von Gebühren eine Satzung zu erlassen, die eine Gebühr 375 € pro Person einschließlich der Nebenkosten vorsieht, die der Gemeinderat so beschloss.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Wasserrohrbruch auf der alten Wasserleitung nach Mooshausen

Die Verwaltung berichtete, dass ein großer Wasserrohrbruch auf der alten Wasserleitung nach Mooshausen ausgerechnet am Gründdonnerstag stattgefunden hat. Dadurch kam es zu einem großen Wasserverlust, der auch zu einem Druckabfall in Mooshausen geführt hat und einzelne Gebäude notversorgt werden mussten. Die Reparatur und Inbetriebnahme mit Spülung, Wasseruntersuchung, usw. nahm daher einige Zeit in Anspruch und es wird auch mit Kosten von ca. 20.000 € gerechnet. Dies sei der zweite Rohrbruch auf dieser zentralen Leitung. Diese Art von Leitung sei grundsätzlich sehr stabil, aber vielleicht sei es auch durch die Bahnmaßnahmen der letzten Jahre vereinzelt zu Setzungen gekommen, so die Vermutung. Auf jeden Fall muss der weitere Verlauf beobachtet und gegebenenfalls Erneuerungsmaßnahmen ergriffen werden, die aber sehr aufwändig und teuer wären.

 

Mitteilung der Gemeinde Aitrach

 

 

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halloRV

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