DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Aitrach - Der Gemeinderat hat am 27. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Aitrach, westlich des Ortsteils Mooshausen und ist bis auf Teile im Norden und Nordosten von einem Waldgebiet umgeben. Im Nordosten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Wohnbebauung „Am Hopfenberg“ an. Die Wohnbebauung liegt topographisch unterhalb des Plangebietes, weshalb die PV-FFA von der Wohnbebauung aus nur schwer einsehbar ist.

Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 135/1 Flur 2, Gemarkung 9450 Aitrach, Gemeinde Aitrach. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 15,5 ha, wobei ca. 10 ha mit der PV-FFA belegt werden sollen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Übersichtslageplan (maßstablos) entnommen werden. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB aufgestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann im Rathaus der Gemeinde Aitrach, Schwalweg 10, 88319 Aitrach, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Aitrach unter: www.aitrach.de/bebauungsplaene.html eingesehen werden.

Mitteilung der Gemeinde Aitrach 

--------------------------------------------------

halloRV

­