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Aitrach - Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2022:

 

Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen
Der Gemeinderat hatte über das Einvernehmen zu vier Baugesuchen zu entscheiden. Als erstes über die Aufstockung eines bestehenden Bürogebäudes auf dem Grundstück Hermann-Krum-Str. 7, das um 2 weitere Geschosse aufgestockt werden soll. Da das Vorhaben dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen“ entspricht, erteilte der Gemeinderat auch das Einvernehmen.

Ebenso erteilte er das Einvernehmen zu dem Baugesuch für den Abriss und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Memminger Straße 10, da es sich größtenteils um eine bestehende Garage handelt, die wiederum als Garage und Heizraum neuerrichtet werden soll. Damit liegen die Voraussetzungen für das Bauvorhaben im Außenbereich vor. Um ein weiteres gewerbliches Vorhaben handelte es sich bei dem Baugesuch zum Neubau einer Überdachung mit PV-Anlage auf dem Grundstück An der Chaussee 15, das sowohl dem Schutz der gelagerten Baumaterialien als auch der Eigenstromversorgung des Pflasterwerkes dient und daher ausdrücklich vom Gremium begrüßt und dementsprechend das Einvernehmen erteilt wurde. Zuletzt behandelte das Gremium noch die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit im Obergeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Oberhausen 1. Der Ausbau einer weiteren Wohnung ist im planungsrechtlichen Außenbereich zulässig, so dass der Gemeinderat auch hierzu sein Einvernehmen erteilte.

 

Jugendhearing – Bericht über die Ergebnisse
Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Kinder- und Jugendbeauftragte Frau Blank mit ihrer Praktikantin Frau Reisch und was besonders super war, mit Luca und Amelie auch zwei Jugendliche, die von ihren persönlichen Eindrücken von der Veranstaltung berichteten. Das Jugendhearing wurde vom Kreisjugendring fachlich unterstützt und gefördert von „Demokratie leben“. Gerade im Sinne der Demokratie war das Jugendhearing darauf angelegt, dass die Jugendlichen einerseits sehen, dass sie mitreden können und sie ernst genommen werden und andererseits dass der eine oder andere vielleicht auch Lust bekommt sich später einmal im Gemeinderat oder an anderen Positionen in der Gemeinde einzubringen.

Frau Blank berichtete über die verschiedenen Kanäle der Einladungen vom Amtsblatt über Instagram, usw. Die Jugendlichen berichteten über den Ablauf des Jugendhearings mit verschiedenen Thementischen, unter anderem zu den Wünschen zur Ausstattung des neuen Jugendraums (Tischkicker, Musikbox, ...) und den Ideen für Aktionen (Krimi-Dinner, Dart spielen, Pokerabend,…). Frau Blank hob hervor, dass es alles realistische Wünsche waren und keine absurden Vorstellungen. Auch Frau Reisch berichtete von ihrem Thementisch beim Jugendhearing zu gemeinsamen Aktionen zwischen Aichstetten und Aitrach. Hier seien vor allem viele Ideen zum gemeinsamen Sommerferienprogramm gekommen und der Wunsch wurde klar, dass auch für ältere Jugendliche was geboten wird, was natürlich berücksichtigt wird. Als Fazit wurde festgehalten, dass es einerseits schon gute Angebote in Aitrach gibt mit den Sportplätzen, dem gerade entstehenden Aitrach-Treffpunkt bei der Halle, dass die Jugendlichen in den Vereinen gut integriert sind, aber auf der anderen Seite man sich schon auf Treff- und Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche konzentrieren muss und eine Mischform zwischen offenen Treffs und festen Angeboten im neuen Jugendraum gefunden werden muss.

Das Gremium war richtig beeindruckt von der sehr souveränen Darstellung der Jugendlichen und wünschte sich, dass das Jugendhearing keine einmalige Aktion war, sondern man auf Dauer mit den Jugendlichen im Gespräch bleibt. Frau Blank brachte hierzu ein, dass dies auch gerne zusammen mit den Vereinen erfolgen kann. Auch konkrete Ideen für den Jugendraum oder eine Fahrt nach Berlin wurden schon ausgetauscht. Als Fazit war für alle klar, dass das Jugendhearing ein guter Einstieg war und man nun den Weg unbedingt weitergehen will die Jugendlichen einerseits einzubeziehen, andererseits dann aber auch in die Verantwortung zu nehmen mitzumachen und mitzuhelfen bei den Angeboten.

 

Integrationsmanagement für Flüchtlinge – Aktueller Bericht
Die Integrationsmanagerin, Frau Stamper, stellte sich persönlich sowie ihre Arbeit dem Gremium vor. Zuständig ist sie für die Beratung von geflüchteten Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern von Gambia, Afghanistan, Irak, Syrien, Ukraine, usw. und damit derzeit ca. 60 Personen in Aitrach. Hierbei ist oft bereits die Kommunikation schwierig und es ergeben sich natürlich die verschiedensten Problemstellungen von Wohnraum, Arztbesuchen, usw., wofür sie auch bei den verschiedensten Anträgen von Wohngeld, Sozialhilfe, BAFÖG bis hin zu Anträgen für Sprachförderung behilflich ist. Grundsätzlich ist ein großes Problem, dass die Sprachkurse auf Grund der hohen Zugänge komplett überlastet sind, was natürlich auf viele andere Bereich wie Arbeit, Wohnraumsuche, usw. wieder Auswirkungen hat.

Ein großes Thema im Hinblick auf Arbeit ist derzeit die sogenannte Beschäftigungsduldung, da viele Flüchtlinge seit Jahren arbeiten und die Hoffnung haben hierüber einen Aufenthalt zu erhalten, was auch schon mehrmals erreicht werden konnte. Auf Nachfrage bestätigte Frau Stamper, dass sie auch mit den Firmen in gutem Kontakt ist, da Arbeit natürlich ein wichtiger Baustein zur Integration ist. Das Gremium bedankte sich für die geleistete Arbeit, die wesentlich zur Integration der geflüchteten Menschen in Aitrach beiträgt. Auf Nachfrage erläuterte die Verwaltung, dass die Stelle bei der Stadt Leutkirch im Integrationsmanagement angesiedelt ist und durch das Land Baden-Württemberg fast vollständig gefördert wird.

Das Gremium fragte natürlich auch die Verwaltung nach ihrer Einschätzung der zukünftigen Zugänge von geflüchteten Personen. Der Verwaltung war es wichtig klarzustellen, dass sowohl der Gemeinde wie dem Landkreis natürlich auch nur die Informationen zur Verfügung stehen, die wiederum von Bund und Land kommen und die weitere Entwicklung des Krieges und die dadurch entstehende Flüchtlingssituation schlichtweg nicht abzusehen ist. Trotzdem gibt es natürlich Zugangsprognosen, die so hoch sind, dass trotz größter Anstrengungen des Landkreises Unterkünfte zu schaffen, auf Grund der notwendigen Geschwindigkeit vor allem mit Wohncontainern, die weitere Belegung von Hallen unvermeidlich sein wird. Daher wird auch die Belegung der Halle in Aitrach, die mit dem Landkreis fest bis Ende Januar vereinbart ist, realistisch betrachtet in den nun kommenden Wintermonaten auf Grund der aktuellen Entwicklungen zu beurteilen sein.

Des Weiteren gehen die ukrainischen Flüchtlingen nach 6 Monaten in die Zuständigkeit der Gemeinden über, so dass dann die Gemeinde selbst Wohnraum schaffen oder ihre Halle belegen muss. In der Unterkunft in der Neue-Welt-Straße 103 können auf Grund der leeren Plätze ca. 15 weitere Flüchtlinge untergebracht werden, aber dies müssen auf Grund des Grundrisses männliche Einzelpersonen sein und die ukrainischen Flüchtlinge sind zumeist Frauen und Kinder. Als einziger Standort für eine Containeranlage würde der Gemeinde derzeit der ehemalige Standort des abgerissenen Bürogebäudes der Fa. Marbeton am Sportplatz auf dem Kapf zur Verfügung stehen. Dies sei auch dem Landkreis so gemeldet worden, die weitere Entwicklung sei aber sehr unklar. Nach der jetzigen Statistik müsste die Gemeinde bis Mitte nächsten Jahres weitere 30 Flüchtlinge aufnehmen. Aus der Mitte des Gremiums kam die Nachfrage, ob es auch möglich wäre leerstehenden privaten Wohnraum entsprechend herzurichten und zu nutzen. Dies bestätigte die Verwaltung, es muss sich eben insgesamt um angemessene Mieten bzw. Aufwendungen handeln, aber privater Wohnraum sei natürlich immer die beste Lösung.

Das Gremium bedankte sich bei Frau Stamper für den Bericht und die geleistete Arbeit und wünschte sich angesichts der aktuellen Situation einen regen Austausch, da die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung nur mit vielen zusammen bewältigt werden kann. Dies bestätigte Frau Stamper und hob die tolle Unterstützung durch den Helferkreis Asyl hervor, der die Geflüchteten in verschiedenster Weise toll unterstützt und damit auch einen großen Dienst für alle Bürgerinnen und Bürger erbringt.

  1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Neue-Welt-Straße 103


Die Benutzungsgebühr pro Person und Kalendermonat beträgt derzeit 215 €. Bedingt durch den allgemeinen Inflationsanstieg, insbesondere der Heizkosten, reichen die kalkulierten Gebühren zur Deckung der Nebenkosten nicht mehr aus. Es wurde daher eine Neukalkulation durchgeführt, die eine Benutzungsgebühr von 275 € ergab, die der Gemeinderat auch ab dem kommenden Jahr festgesetzt hat.

  1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Neue-Welt-Straße – Unterkunft 2


Die Benutzungsgebühr pro Person und Kalendermonat beträgt derzeit 260 €. Bedingt durch den allgemeinen Inflationsanstieg, insbesondere der Heizkosten, reichen die kalkulierten Gebühren zur Deckung der Nebenkosten nicht mehr aus. Es wurde daher eine Neukalkulation durchgeführt, die eine Benutzungsgebühr von 290 € ergab, die der Gemeinderat auch ab dem kommenden Jahr festgesetzt hat.

 

Bekanntgaben und Verschiedenes
Schulkindbetreuung
Die Verwaltung teilte mit, dass die mit der Schulkindbetreuung beauftragte Stiftung St. Anna inzwischen zusätzliches Fachpersonal anstellen konnte, so dass weitere Kinder aufgenommen werden können. Das tolle Angebot in der Schulkindbetreuung wird auch sehr gut angenommen, derzeit von über 50 Kindern, so dass leider bald wieder erwartet werden kann, dass die Kapazitätsgrenze sowohl räumlich wie personell erreicht ist.

 

Energiepreise
Die Verwaltung berichtete, dass inzwischen auch die Gaslieferungen für die nächsten beiden Jahre vergeben sind. Im Jahr 2023 liegt der Preis mit allen Umlagen bei ca. 19 Cent pro kWh und im Jahr darauf bei ca. 17 Cent. Wenn man die Energiekosten mit Strom, Gas, Öl zusammennimmt, bedeutet dies für die Gemeinde Mehrkosten im kommenden Jahr von ca. 240.000 €. Das Gremium fragte nach, ob für die Gemeinde auch die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Preisbremsen gelten. Die Verwaltung führte aus, dass in den Gesetzesausführungen die Gemeinden nie explizit genannt sind, aber man diese Erwartungshaltung habe. Die Preisbremsen würden für die Gemeinde eine enorme Entlastung von ca. 140.000 € bedeuten. Die Verwaltung hoffe, dass hierzu bis zur Aufstellung des Haushaltes Klarheit herrsche.

 

Gemeinde Aitrach

 

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halloRV

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