Leutkirch - Die vierte Rate der Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2022 wird am 15. November 2022 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Rate geht aus dem Wasser- und Abwassergebührenbescheid 2021 hervor.
Die Zahlungsaufforderung gelte nicht für Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat/ eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Bitte achten Sie darauf, die neuen Kassenzeichen auf Ihrem aktuellen Bescheid zu verwenden.
Presseinformation Stadt Leutkirch