Kißlegg - Die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu lobt aktuell 473.000 Euro EU-Mittel für Projekte aus, welche die strukturelle Entwicklung der Region Württembergisches Allgäu fördern. Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Institutionen und Kommunen können hierzu ihren Projektantrag ab sofort bis zum 07.11.2021 bei der LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg einreichen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel: 07563 936-701 oder -702).

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je drei Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Zu beachten ist, dass der Förderantrag (nach positivem Beschluss) bereits bis zum 17.01.2022 bei der Bewilligungsstelle vorliegen muss, weshalb in dieser Projektauswahlrunde nur Projekte zugelassen werden können, die sofort bewilligungs- und umsetzungsreif sind – gerne beraten wir Sie im Vorfeld!

Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien können auch unter www.wuerttembergisches-allgaeu.eu eingesehen werden.

 

Pressemitteilung des Regionalentwicklung Württembergisches Allgäu e.V. 

 

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halloRV

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