Kißlegg - Seit Monaten ist in Geschäften und in öffentlichen Einrichtungen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Diese wird nun deutlich ausgeweitet. Um den steigenden Infizierungen mit Covid-19 entgegenzuwirken, gilt nun auch auf dem Wochenmarkt Kißlegg seit 19. Oktober die Regel dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Auch kommunalen Dienststellen dürfen seit 19. Oktober nur mit einer Maske betreten werden. Für die dort Beschäftigten gilt ebenfalls Maskenpflicht, wenn sie im Dienstgebäude unterwegs sind - so sieht es eine Dienstanweisung der Gemeinde Kißlegg vor.

 

Pressemeldung der Gemeinde Kißlegg

 

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halloRV

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