Kißlegg - Seit Monaten ist in Geschäften und in öffentlichen Einrichtungen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Diese wird nun deutlich ausgeweitet. Um den steigenden Infizierungen mit Covid-19 entgegenzuwirken, gilt nun auch auf dem Wochenmarkt Kißlegg seit 19. Oktober die Regel dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auch kommunalen Dienststellen dürfen seit 19. Oktober nur mit einer Maske betreten werden. Für die dort Beschäftigten gilt ebenfalls Maskenpflicht, wenn sie im Dienstgebäude unterwegs sind - so sieht es eine Dienstanweisung der Gemeinde Kißlegg vor.
Pressemeldung der Gemeinde Kißlegg

