KIsslegg - Die Hospizgruppe Kißlegg hat am 17. April zum Thema „Assistierter Suizid, Rechtslage, Risiken und Alternativen“ in das Evangelische Gemeindehaus eingeladen. Offenbar brannte dieses Thema vielen Menschen unter den Nägeln. Mit über 90 Zuhörern war der Saal bis auf den letzten Platz besetzt. Pfarrerin Franziska Müller hieß die Referentin Annegret Puttkammer, selbst evangelische Pfarrerin und Direktorin des Neukirchner Erziehungsvereins vom Niederrhein, herzlich willkommen. Frau Puttkammer und ihr Erziehungsverein beurteilen den Assistierten Suizid kritisch und warnen vor einer Liberalisierung.

Zu Beginn ihres Vortrags erklärte Frau Puttkammer verschiedene Begriffe, ihre Bedeutung, das höchstrichterliche Urteil vom 26. Februar 2020 und den jetzigen Stand des Referentenentwurfes des Deutschen Bundestages. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe das 2015 abgeschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe § 217 StGB für nichtig erklärt. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtausschusses sei am 28. November 2022 von Sachverständigen und Abgeordneten über eine Neuregelung des Assistierten Suizids sowie der Sterbehilfe intensiv debattiert worden. Grundlage der Anhörung seien drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe als Reaktion des Urteils vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Die Referentin packte das Thema Assistierter Suizid und die neue Rechtssprechung aus den Blickwinkeln einer Begleiterin, die um Beihilfe zur Selbsttötung gebeten werde, und aus der Sicht einer Leiterin einer Institution, die andere damit beauftragen müsse, an. „Und ich schaue aus dem Blickwinkel einer Gemeinschaft, die durch solche Anfragen schwierige Entscheidungen fällen muss. Denn ganz gleich, wie wir uns entscheiden: Wir werden nicht allen Menschen gerecht werden. Wenn wir uns nicht an Suizidassistenz beteiligen wollen, schränken wir die vermeintliche Selbstbestimmung eines Menschen ein. Wenn wir entscheiden, dass wir bei der Selbsttötung helfen, hat dies unweigerlich vielerlei schwerwiegende Auswirkungen für die Menschen, die bei uns leben und die bei uns arbeiten. Am Ende muss jeder Mensch eine eigene Haltung finden.“ Das sei ein echtes Dilemma, konstatierte Frau Puttkammer.

„Das Wesen eines Dilemmas sei, stellte Frau Puttkammer weiter fest, dass Antworten nie eindeutig nur „Ja“ oder nur „Nein“ lauten könnten. „So ist das mit vielen wichtigen Entscheidungen im Leben. Sie sind meist nicht eindeutig, und es gäbe immer auch gute Gründe, sich anders zu entscheiden. Aber: Am Ende müssen wir zu einer klaren und auch verlässlichen Haltung finden, zu einem „Ja“ oder „Nein“. Die verschiedenen Sichtweisen müssen gut wahrgenommen und abgewogen sein. Und dann sehen wir, wohin sich die Waage neigt“, so Frau Puttkammer.

„Für Suizidbeihilfe stehen wir nicht bereit“
Nach einem gemeinschaftlichen Abstimmungsprozess habe sich der Neukirchener Erziehungsverein zu einem klaren „Nein – wir werden nicht selbst aktiv“, entschieden. „ ,Sterbehilfe‘ werden wir in dem Sinne weiterhin leisten, in dem wir Menschen begleiten, bis der natürliche Tod eintritt. Aber für ,Suizidbeihilfe‘ stehen wir nicht bereit. Wir wollen niemanden aktiv bei einer Selbsttötung unterstützen“, untermauerte Frau Puttkammer ihre Haltung. Sie begründete weiter: „Jeder Mensch hat das Recht auf den eigenen Willen, auch auf den Willen zu sterben. Aber ich habe ebenso das Recht, diesen Willen zu hinterfragen und ihm nicht zu folgen. Ich bin mir bewusst: Ich werde nicht verhindern können, dass Menschen ihrem Leben mit ärztlicher, familiärer oder anderer Unterstützung ein Ende setzen. Aber ich selbst wirke nicht daran mit und werde niemanden damit beauftragen, das zu tun. Sollte jemand um assistierten Suizid bitten, dann werde ich versuchen, ihn von diesem Wunsch abzubringen. Denn ich sehe meine Aufgabe als Christin so: An der Seite der Menschen bleiben, sie nicht allein leiden lassen; ausharren und aushalten; Leid lindern und Geborgenheit schenken; und ich will Gott, der das Leben geschaffen hat und dem Tod die Macht gebrochen hat, viel zutrauen.“

Kritisch hinterfragt werden müssten auch Fernsehreportagen oder Zeitungsbeiträge, in denen von einem assistierten Suizid eines nahen Familienmitglieds „mit einem versöhnten Ende“ berichtet werde. Auch suchte die Referentin nach einer Antwort, ob es für die Angehörigen leichter sei, mit einem assistierten Suizid umzugehen als mit einer „harten“ Selbsttötung.

Freitod-Begleitung ist sehr belastend
Frau Puttkammer begründete ihre Haltung so: „Studien aus der Schweiz zeigen, dass das Bild wesentlich vielfältiger ist und dass die Belastung für die Angehörigen sogar stark unterschätzt wird. Nach einer sogenannten ,Freitod-Begleitung‘ treten wesentlich häufiger psychische Störungen auf als nach einem natürlichen Tod. Jede vierte Person, die einen begleiteten Suizid miterlebt, leidet selbst ein Jahr später noch an einer seelischen Erkrankung. Diese Menschen stellen sich jedoch in der Regel keinem öffentlichen Interview mit einer Zeitung oder einem Fernsehsender. Deshalb sollte man durchaus auch kritisch auf die öffentliche Berichterstattung schauen und sich fragen, ob hier nicht eine Schieflage bzw. Engführung der Darstellungen besteht. Die wissenschaftlichen Untersuchungen sprechen jedenfalls eine andere Sprache als Homepages von Suizidvereinen.“.

Auf die Frage, warum die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes so lange auf sich warten ließe, stellte Frau Puttkammer folgenden Vergleich an. „Das Bundesverfassungsgericht blendete 2020 nun aber das Umfeld und die gesellschaftlichen Folgen stark aus und betrachtete das Thema Suizidbeihilfe strikt aus der Sicht des einzelnen Menschen: Jeder Mensch hat das Recht, in freier Selbstbestimmung über den eigenen Tod zu bestimmen, wenn dieser Wunsch der freien Willensentscheidung entspringt und dauerhaft besteht. Falls jemand dazu Assistenz benötigt, darf der Staat dies nicht unmöglich machen, im Gegenteil: Der Staat muss freiwillige Hilfe zur Selbsttötung garantieren.

Das Bundesverfassungsgericht leitet dies ab aus einer Kombination der Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Diese Sichtweise wurde schon seit längerem an den Universitäten diskutiert, war aber bis dahin noch nicht von einem höchsten Gericht angewandt worden. Interessant ist: Diese neue Sicht auf die Selbsttötung hätte keine der vier Gesetzesvorlagen von 2015 standgehalten! Es ist also eine regelrechte Kehrtwende in der Beurteilung von Selbsttötung und Selbstbestimmung.“

Nachdenklich mache die Tatsache, so Frau Puttkammer, dass es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht um Krankheit, Schmerz, Alter oder Gebrechlichkeit gehe, sondern einzig um das Recht, in freier Selbstbestimmung über den eigenen Tod zu bestimmen ... Die Tragweite und Auswirkung dieser Gesetzeslage – dass der Staat freiwillige Hilfe zur Selbsttötung, auch jungen, körperlich gesunden Erwachsenen, garantieren müsse, mag Folgendes verdeutlichen: „Ist ein junger Erwachsener mit 18 Jahren psychisch erkrankt, leidet an einer depressiven Verstimmung, müsse er meist ein halbes Jahr, im ländlichen Raum oft ein ganzes Jahr, auf einen Therapieplatz warten. Für einen assistierten Suizid betrage die Wartezeit je nach Gesetzesvorlage nur zwischen 14 Tagen und 2 Monaten.“

Der Appell der Referentin
Die Referentin appellierte an die Zuhörer sie mögen sich an die zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden, damit auch der Lebensschutz im Suizidpräventionsgesetz eine wichtige Rolle finde. Es bedürfe dringend Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 28 Jahren, um diese vor dem assistierten Suizid zu bewahren. Erst dann sei, laut Forschungsergebnissen Ihr Gehirn entsprechend ausgereift. Frau Puttkammer wolle nicht in der Haut der Abgeordneten stecken, denn diese müssten eine schwere Entscheidung mit großer Tragweite und Auswirkung treffen, deshalb sei in dieser Gesetzeslage noch keine Entscheidung gefallen.

Nach diesem sehr tief bewegenden Vortrag fand eine rege Diskussion mit Frau Puttkammer statt. Auf die Frage, welche Rolle Glaube und Bibel beim Thema assistierten Suizid spiele meinte Frau Puttkammer, dass allein der theologischen Blickwinkel des Glaubens einen weiteren Abend über dieses Thema füllen könne.

Die Pianisten Miriam Heuberger lockerte in beeindruckender Weise den Abend mit Mozarts Klängen auf und führte die Zuhörer gekonnt weg von diesem emotional aufwühlenden Thema in eine lebensfreundlichere Welt. Mit einem kräftigen Applaus bedankten sich die Zuhörer.

Der Abend war auf Inititave der Hospizgruppe Kißlegg zustandegekommen. Ihr  Vorsitzender Matthias Dörrer, bekräftigte, dass die Hospizgruppe Kißlegg alles tun werde, dass die ihnen anvertrauten Schwerkranken bis zuletzt leben und in Würde sterben dürfen.
Text: Matthias und Doris Dörrer

 

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halloRV

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