Kreis Ravensburg – In Baden-Württemberg sind ab dem 1. September 2021 Auffrischimpfungen möglich. Demzufolge können im Kreisimpfzentrum in Ravensburg bestimmte Personengruppen Auffrischimpfungen erhalten. Wichtig ist, dass die vorherige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
Interessierte Personen werden gebeten, telefonisch unter 0751/85-5159 oder über die Homepage des Landkreises (www.rv.de) mittels eines vereinfachten Buchungssystems vorab einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Personen, die ihre bisherigen Impfungen woanders erhalten haben, für weitere Impfungen ins Kreisimpfzentrum in die Oberschwabenhalle kommen können. Das Angebot einer Auffrischimpfung richtet sich an besonders vulnerable Personengruppen:
- Menschen über 80 Jahren,
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben
- Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden
- Sowie Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver
Therapie.
Die Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Auch Personen, die ausschließlich Vektorviren-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, können unabhängig von ihrem Alter oder einem anderen medizinischen Grund die Auffrischimpfung unter Einhaltung des Impfabstands von 6 Monaten erhalten.
Für Beschäftigte wie etwa Pflegekräfte, die in den genannten Einrichtungen, ambulanten Pflegeoder Betreuungsdiensten sowie in medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen (z. B. Onkologie oder Transplantationsmedizin) arbeiten, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht grundsätzlich empfohlen.
Bei individuellem Wunsch und nach entsprechender ärztlicher Aufklärung ist diese jedoch ebenfalls ab 1. September 2021 möglich. Bedingung, um eine Auffrischimpfung zu erhalten, sind der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief.
Beschäftigte der genannten Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.
Außerdem ist das Kreisimpfzentrum Ravensburg weiterhin vielfältig erfolgreich im Einsatz. Folgende zusätzliche Impfaktionen finden kommende Woche statt:
Landratsamt Ravensburg, Kreishaus Leutkirch im Allgäu (Gesundheitsamt, Jobcenter), Montag, 30.08.21, 08:00 - 12:00 Uhr
Landratsamt Ravensburg, Verwaltungsgebäude Schützenstraße, Schützenstr. 69 in Ravensburg, Dienstag, 31.08.21, 08:00 - 15:30 Uhr
Wochenmarkt Wangen im Allgäu, Mittwoch, 01.09.21, 07:00 - 13:00 Uhr
Landratsamt Ravensburg, Kreishaus I, Friedenstr. 6 in Ravensburg, Donnerstag, 02.09.21, 08:00 - 17:30 Uhr
Bürgerbüro (KfZ-Zulassungsstelle) Bad Waldsee, Freitag, 03.09.21, 08:00 - 12:00 Uhr Real Weingarten, Freitag, 03.09.21, 13:00 - 17:00 Uhr
Das Kreisimpfzentrum in der Oberschwabenhalle ist Montag bis Sonntag von 7 bis 14 Uhr geöffnet.
Auch weiterhin gibt es täglich während dieser Öffnungszeiten die Möglichkeit zum „Impfen ohne Termin“.
Weitere Informationen unter www.rv.de
Presseinformation Landratsamt Ravensburg