Ulm/Region - Mit Blick auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel am 10. August fordert die IHK Ulm eine neue Corona-Politik. „Nach eineinhalb Jahren Erfahrung mit dem Corona-Virus und einer steigenden Impfquote müssen sich die Einschränkungen in den Corona-Verordnungen endlich auf das absolut notwenige Maß beschränken. Vollständige Betriebsschließungen sind unverhältnismäßig und nicht mehr hinnehmbar. Insbesondere Teile des Handels – vor allem die Modebranche – sowie die Gastronomie, Hotellerie und zahlreiche kleinere Dienstleister haben in den vergangenen Monaten genügend Opfer gebracht“, sagt IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell.
Betriebsschließungen fehlt durch Impfungen die Grundlage
Vor dem Hintergrund der steigenden Grundimmunität in der Bevölkerung durch Impfungen sieht die IHK keine Grundlage mehr für vollständige Betriebsschließungen. Damit könnte auch eine der massivsten derzeit bestehenden Diskriminierungen in den Corona-Verordnungen beseitigt werden: die Differenzierung zwischen einzelnen Wirtschaftssegmenten - so zum Beispiel sogar innerhalb des baden-württembergischen Handels. „Es war immer ein Irrglaube zu meinen, man hätte mit der Schließung großer Teile des Handels auch große Teile des Handelsgeschehens lahmgelegt. Denn mit dem Lebensmittelhandel und den Drogerien war immer genau der Teil des Handels geöffnet, der für etwa 90 Prozent der täglichen Kundenkontakte steht. Dank guter Hygienekonzepte war dies auch nie ein Problem. Warum aber andere Händler mit viel geringeren Frequenzzahlen und Besucherdichten im Laden geschlossen haben mussten, war nicht nachvollziehbar. Solche Diskriminierungen haben in künftigen Corona-Verordnungen nichts mehr verloren“, sagt Friedrich Kolesch, Vizepräsident der IHK Ulm.
Insgesamt vermisst die IHK eine sorgfältige Aufarbeitung durch die Politik, welche Corona-Maßnahmen etwas gebracht haben und welche nicht. „Ein weiter so und das sture Festhalten an inzidenzabhängigen Einschränkungen kann nicht länger die Antwort sein. Die Aussagekraft der Inzidenzen hat angesichts der steigenden Impfquote deutlich an Bedeutung verloren. Um die tatsächliche Gefährdungslage zu erfassen, müssen daher andere Faktoren, wie coronabedingte Krankenhauseinweisungen und die Auslastung von Intensivstationen herangezogen werden“, fordert Roell. Der IHK-Präsident verweist dabei auch auf den jüngsten RKI-Bericht, der einmal mehr bestätige, dass sich das Corona-Virus derzeit vor allem in jüngeren Altersgruppen verbreite, die in der Regel nicht von schweren Krankheitsverläufen betroffen seien.
IHK-Vizepräsident Kolesch appelliert zudem dafür, bei einer Überschreitung der neu zu definierenden Corona-Richtwerte nur solche Einschränkungsmaßnahmen vorzusehen, die neben den ohnehin einzuhaltenden Hygieneregeln unbürokratisch und mit vertretbarem Aufwand zu stemmen seien. Ein Beispiel hierfür sei die Begrenzung der zulässigen Kundenzahl je Quadratmeter Ladenfläche.
Pressemitteilung der IHK Ulm