Wolfegg-Gaishaus - Nach einem Gespräch mit Reinhard Fischer, dem Besitzer des Grundstückes, auf dem Ende März mit dem Bau des Solarparks begonnen wurde, ohne dass eine Baugenehmigung vorlag, haben wir beim Wolfegger Bürgermeister Peter Müller nachgefragt, um Licht in die Aussagen der Anwohner zu Baustopp, Bauantrag und - genehmigung zu bringen.
Wann und von wem wurde eine Bauvoranfrage gestellt?
Müller: „Eine Bauvoranfrage wurde nie gestellt."
Wann wurde die erforderliche Bebauungsplanänderung mit allen rechtlichen Erfordernissen durchgeführt, wann wurde die Änderung vom Gemeinderat beschlossen?
Müller: „Zur Umsetzung des Solarparks wurde ein Bebauungsplan als sog. Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats wurde am 02.10.2019 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Wolfegg öffentlich bekannt gemacht. Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Sitzung am 26.10.2020 und wurde am 19.11.2020 öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan rechtskräftig."
Wann und von wem wurde der Bauantrag gestellt?
Müller: „Der Bauantrag ging am 08.04.2021 bei der Gemeinde Wolfegg ein. Antragsteller ist die Firma Anumar GmbH" (Anmerkung d. Redaktion: aus Ingolstadt)
Woran ist es gescheitert, dass der Antrag fristgerecht einging und die Genehmigung erteilt werden konnte?
Müller: „Aufgrund des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Wolfegg und dem Vorhabenträger, ein solcher Vertrag ist Bestandteil eines Vorhaben- und Erschließungsplans, ist der Vorhabenträger verpflichtet der Gemeinde den Baubeginn anzuzeigen. Diese Anzeige ging bei der Gemeinde ein. Hierbei ist der Gemeinde Wolfegg aufgefallen, dass noch kein Bauantrag vorliegt. Nach Klärung mit dem Landratsamt, ob dort ein Bauantrag vorliegt, wurde der Baustopp von der zuständigen Behörde, nämlich dem Landratsamt als untere Baurechtsbehörde, nach Rücksprache mit mir als Standortbürgermeister am 31.03.21, um 9.54 Uhr an die Bauherrschaft verschickt. Bereits am späten Nachmittag des Vortages habe ich die Bauarbeiten durch ein Telefonat mit dem Bauleiter gestoppt. Das von Ihnen im Artikel (zum Artikel "Gallisches Dorf Gaishaus wehrt sich: Keinen Solarpark vor der Haustüre" vom 18.04.21) angesprochene Schreiben des Anwalts der Anwohner, ging erst am Nachmittag des 31.03.21 beim Landratsamt ein. Zu diesem Zeitpunkt, war der Baustopp schon verfügt. Also wurde der Baustopp nicht erst durch den Anwalt in die Wege geleitet."
Warum wurden die Anwohner erst nach Verfügung des Baustopps benachrichtigt?
Müller: „Die Anwohner werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren angehört. Da kein Bauantrag vorlag, konnte diese Anhörung zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt sein."
Gibt es zu dem Antragsverfahren eventuell Dokumente, Korrespondenz etc. die - natürlich unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen - belegen, dass der Bauantrag tatsächlich wie Herr Fischer mir sagte, in einem Architektur-Büro oder ähnlichem "unter die Räder" gekommen ist?
Müller: "Nach Aussage des Vorhabenträgers beruht das Ganze auf einem Missverständnis. Der Vorhabenträger war der Meinung, dass das von Ihm beauftragte Planungsbüro den Bauantrag eingereicht hat und dieser auch genehmigt worden sei. Dies war leider nicht der Fall, da das Planungsbüro der Meinung war, der Bauantrag würde direkt vom Vorhabenträger gestellt werden. Letzten Endes handelt es sich wohl um ein Kommunikationsproblem zwischen dem Vorhabenträger und der von diesem beauftragten Firma. Also ein bedauerliches Versehen, das natürlich nicht passieren sollte. Der Vorhabenträger hat die Baustelle sofort stillgelegt, als dieser Umstand klar war und umgehend den Bauantrag gestellt. Dieser Bauantrag geht nun seinen ganz normalen Weg. Er wird am kommenden Montag vom Bauausschuss des Gemeinderats behandelt werden, die Anwohner werden angehört usw.. Genehmigungsbehörde ist nicht die Gemeinde Wolfegg, sondern das Landratsamt Ravensburg."
Interview: Ulrich Gresser