Ravensburg - Das Landratsamt Ravensburg stellt die Regelungen für Friseurbetriebe im Rahmen der "Notbremse", die ab Dienstag 30. März im Landkreis Ravensburg in Kraft tritt klar: Friseure und Barbershops – soweit diese in der Handwerksrolle eingetragen sind –, dürfen weiter Friseurdienstleistungen erbringen. Bartpflege oder kosmetische Behandlungen sind allerdings nicht mehr erlaubt. 

 

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