Ulm - Die Auswirkungen des Teil-Lockdowns auf die regionale Wirtschaft sind massiv. Denn neben direkten Effekten in Form von Schließungen einzelner Branchen wie der Gastronomie oder Hotellerie, bringt der Teil-Lockdown auch indirekte Effekte mit sich. „Vor allem sind die Verbraucher verunsichert und gehen nicht mehr einkaufen wie gewohnt. Die Folge sind deutliche Frequenzrückgänge in den Innenstädten. Der Einzelhandel darf also geöffnet haben, allerdings unter sehr erschwerten Bedingungen“, sagt Friedrich Kolesch, Vizepräsident der IHK Ulm.
In einer Online-Sitzung des IHK-Einzelhandelsausschusses am vergangenen Mittwoch wurde dieses Bild auch bestätigt. Dabei sind es vor allem der Schuh- und Modehandel, die nach einer wieder positiveren Entwicklung bis Mitte Oktober nun erneut deutliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben. „Viele der Händler fallen wegen dieser Entwicklung aber durch die Raster der staatlichen Corona-Hilfen und stehen nun mit den Folgen des Teil-Lockdowns alleine da. Hier muss mit Blick auf den Einzelhandel dringend nachgesteuert werden“, sagt Kolesch. Darüber hinaus fordert die IHK Ulm auch die Akteure vor Ort auf, den Einzelhandel durch geeignete Werbemaßnahmen zu unterstützen. Als konkrete Maßnahme denkt die IHK dabei zum Beispiel an eine zeitlich befristete Senkung der Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern, damit die Besucher besonders Corona-konform mit dem eigenen Auto anreisen können.
Mit Blick auf die durch den Teil-Lockdown von Schließungen betroffenen Unternehmen sieht die IHK die geplanten Novemberhilfen durchaus positiv. „Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass die mit der Novemberhilfe vor allem angesprochenen Branchen seit dem Frühjahr nicht oder nur teilweise wirtschaften konnten. Der eigentliche Schaden ist also auch hier weit größer. Daher muss das Geld aus der Novemberhilfe auch schnell in voller Höhe fließen. Zudem muss es diesen Branchen zeitnah wieder erlaubt sein zu wirtschaften - "corona-konforme Lösungen sind ja schon lange erarbeitet worden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin W. Deinhard. Auch deswegen spreche in der Hotellerie nichts dagegen, neben Übernachtungen von Geschäftsreisenden auch andere Übernachtungen wieder zu zulassen.
Darüber hinaus fordert die IHK Ulm, über den Tellerrand eines reinen Lockdowns hinaus zu blicken. So könnte zum Beispiel eine Öffnung der Gastronomie für Betriebsveranstaltungen eine „Win-win-Situation“ sein: Unternehmen, denen es in ihren eigenen Räumlichkeiten nicht oder nur schwer möglich ist corona-konforme Schulungen und Meetings abzuhalten wäre geholfen. Der Gastronomie durch eine Einnahmequelle auch. Auch die aktuelle Situation im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist für die IHK Ulm schwer hinnehmbar: Die Busse und Bahnwagons sind oft so überfüllt, dass ein Abstandhalten quasi nicht mehr möglich ist. Die IHK fordert daher die Bereitstellung von mehr Bussen und Bahnwagons, um solche Ansammlungen und „Corona-Gefahrenquellen“ zu entzerren. Dies gelte gerade im Berufs- und Schülerverkehr.
Pressemeldung der IHK Ulm

