Ulm - Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Förderung zum 1. August 2020 noch einmal deutlich erhöht. Davon profitieren neben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Lehrgänge der Höheren Berufsbildung nicht zuletzt auch die Unternehmen in der Region.

Fachkräfte, die sich in der Höheren Berufsbildung zur/m Fachwirt/in, Meister/in oder Betriebswirt/in weiterqualifizieren wollen, erhalten durch das „Aufstiegs-BAföG“ finanzielle Unterstützung. Als Pendant zum Studierenden-BAföG beinhaltet diese Förderung Beiträge zu den Weiterbildungskosten und zum Lebensunterhalt, die teils als Zuschuss, teils als Darlehen gewährt werden.

 

Umfangreiche Leistungsverbesserungen …

Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht. Gleiches gilt für die dafür aufgenommenen Darlehen: Bei bestandener Prüfung werden statt 40 nun 50 Prozent des Darlehens erlassen. Dies entspricht damit insgesamt einer Förderquote von 75 Prozent. Hinzu kommt, dass der Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildungen in Vollzeit künftig nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Familien und Alleinerziehende profitieren von zusätzlichen, attraktiveren Förderkonditionen. So wird unter anderem der mögliche Unterhaltsbeitrag für Kinder statt zu 55 Prozent nun zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt. Zu guter Letzt besteht ab sofort auf jeder Fortbildungsstufe ein neuer AFBG-Förderanspruch. Damit können jetzt bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt werden.

 

… nützen auch den Unternehmen

„Das neue Aufstiegs-BAföG macht die Höhere Berufsbildung noch attraktiver“, so Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. „Damit trägt es auch dazu bei, dem Fachkräftemangel der Unternehmen in der Region zu begegnen“, ergänzt Deinhard. Und dies wird umso wichtiger, je mehr sich die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie nach und nach wieder belebt.

 

Weitere Informationen

Alle Informationen zum novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sind zu finden unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/. Interessentinnen und Interessenten für Lehrgänge zum/r Geprüften Industriemeister/in, Fach- oder Betriebswirt/in bei der IHK Ulm können sich bei Fragen zum neuen Aufstiegs-BAföG an Frank Stumm (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 0731 / 173-142) wenden.

 

Presseinformation der IHK Ulm

 

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