DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Bad Wurzach - Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen weist die Stadtverwaltung auf die derzeit geltenden Regelungen für Besucherinnen und Besucher bei Gemeinderats- oder Ortschaftsratssitzungen hin.

Entsprechende Sitzungen sind soweit erforderlich weiterhin zulässig, es gelten allerdings für Zuhörer insbesondere in der Alarmstufe verschärfte Regelungen. So ist die Teilnahme derzeit nur mit einem aktuellen, gültigen „3-G-Nachweis (geimpft/genesen/getestet)“ möglich. Zuhörer werden gebeten, den entsprechenden Nachweis bereits bei der Ankunft bereitzuhalten.

Außerdem verweist die Stadtverwaltung auf die für Besucherinnen und Besucher geltende Maskenpflicht während der gesamten Anwesenheit sowie die Einhaltung der ansonsten üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen. Diese Regelungen gelten auch für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderats oder der Ortschaftsräte. Generell wird eine Teilnahme als Zuhörer derzeit auch nur bei besonderer persönlicher Betroffenheit empfohlen.

Für die nächsten Sitzungen des Gemeinderates am 6. bzw. 13. Dezember bittet die Stadt interessierte Bürgerinnen außerdem zusätzlich um vorzeitige Anmeldung, um unnötige Wartezeiten zu Sitzungsbeginn zu vermeiden.

Bitte wenden Sie sich hierzu jeweils bis zum Montag vor der Sitzung, 12 Uhr, unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer an die Geschäftsstelle des Gemeinderates (Martin Tapper, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 07564/302-104).

 

Bericht Martin Tapper

 

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