Bad Wurzach - +++ Ingenieurleistungen wegen Hauerzer Hangrutsch vergeben +++ Stadt übernimmt Verdienstausfall für Vitalium +++ Pandemie beeinträchtigt auch Arbeit von Herz und Gemüt +++ Vergabekriterien für Baugebiet St. Leonhard stehen +++ Satzungsbeschluss für Baugebiet Bühlweg Haidgau beschlossen +++ Digitalpakt für Schulen wird schnellstmöglich umgesetzt
TOP 1: Bericht der Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Alexandra Scherer berichtete, dass Dr. Patrick Rapp, Staatsekretär des Baden-Württembergischen Wirtschaftsministeriums, am 09.August den Bad Wurzacher Kurbetrieb und das Ried besucht habe.
Für den Breitbandausbau erhielt die Stadt nun vom Land 21 Millionen zugesagt, womit gemeinsam mit den Mitteln aus Berlin die Stadt nun in der Lage ist, alle Wohnplätze, „und das sind sehr viele“ direkt anzuschließen. „Das ist eine einmalige Chance, dafür sind wir dankbar und werden uns anstrengen, das zügig umzusetzen.“
Zum Thema Corona vermeldete die Bürgermeisterin, dass am vergangenen Dienstag ein mobiles Impfteam des Impfzentrums Ravensburg beim alten Hallenbad ohne Vorab-Termin Impfungen ermöglichte.
Um den Einzelhandel in Bad Wurzach nach dem Lockdown wieder attraktiver zu machen habe es im Juli viele Aktionen gegeben: kostenloses Parken in der Innenstadt, Auftritte von Ensembles der Jugendmusikschule am Stadtbrunnen usw.
TOP 3: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bei der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.07. wurden außerplanmäßige 78.000 € für Ingenieurleistungen in Zusammenhang mit dem Hangrutsch nach dem Starkregen in Hauerz im Juni beschlossen. Diese ziemlich aufwändigen Untersuchungen, mussten dringend auf den Weg gebracht werden.
In der nichtöffentlichen Sitzung am 17.05. wurde der gemeinsame Verkauf von Grundstücken an vier Firmen im Gewerbegebiet West beschlossen. Zufahrt bzw. Erschließung regeln diese auf eigene Kosten untereinander. Tatsächlich notariell abgewickelt wurde der Kaufvertrag erst im September, daher konnte der Beschluss auch erst jetzt veröffentlicht werden.
TOP 4: Bekanntgabe von Beschlüssen im "Elektronischen Verfahren nach § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO"
Jeweils einstimmig stimmten die Räte den Beschlüssen zu. Zum einen für Erlass von Gebühren bei Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und verlässlicher Grundschule während der Lockdown-Schließung. Zum anderen der Übernahme des Pandemiebedingten Verlustausgleiches der Vitalium-Therme in Höhe der vom Land gewährten Stabilisierungshilfe und leitet den Zuschuss an den Städtischen Kurbetrieb weiter. Ebenfalls einstimmig angenommen wurden der Beschluss Geldspenden in Höhe von 393,50€ anzunehmen.
TOP 6: Jahresrückblick 2020 der „Aktion Herz und Gemüt“ und der „Lebensräume für Jung und Alt“
Susanne Baur konnte in ihrem Jahresbericht für 2020 davon berichten, dass Pandemiebedingt zwar von 35 Begegnungsnachmittage nur 14 stattfinden konnten und auch der direkte Kontakt der 65 ehrenamtlichen Helfer mit Besuchskontakten erschwert war. Dennoch wurden durch Besuchskontakte, Telefonate und Briefe 130 Personen erreicht. 285 wurden mit der Osteraktion, 475 mit der Weihnachtsaktion erreicht. geplante Fortbildungen konnten nicht stattfinden, 10mal konnten sich kleine Gruppen von Ehrenamtlichen in der Sommerzeit treffen, als es die Corona Bestimmungen wieder zuließen.
Als Erfolg wertete Baur auch Aktionen wie Bad Wurzach schreibt, bei dem 45 Personen, aus der ganzen Gemeinde, aus jeder Generation Briefe schrieben. Menschen im Homeoffice oder -schooling, in Kurzarbeit oder Studenten, aber auch alte Menschen haben geschrieben. Die Briefe wurden an ältere Menschen im Gemeinwesen, im Seniorenheim und auch in der Behinderteneinrichtung verteilt.
Für die Lebensräume konnte sie von zwei nahtlosen Neuvermietungen berichten, nachdem zwei Hochbetagte verstorben waren. Die Schwierigkeiten bestehe ja darin, die passenden Nachmieter zu finden, was in diesen Fällen sofort gelungen sei. Das Nachbarschaftssystem habe sich während der Pandemie sehr bewährt, so nähten einige Frauen im März 120 Masken für die Bewohner.
Sie dankte zum Schluss ihres Vortrages bei allen, welche die Idee der Lebensräume und Gemeinwesensarbeit bei Herz und Gemüt unterstützen bzw. nach außen mittragen.
Auch der Gemeinderat weiß die Arbeit sehr zu schätzen, wie der langanhaltende Applaus nach ihrem Vortrag beweist.
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TOP 9: Bebauungsplan „Bühlstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Haidgau– Satzungsbeschluss
Andreas Haufler erläuterte die bei der Auslegung des Bebauungsplanes eingegangenen Einwendungen, die u.a. auch ein Lärmemissionsgutachten erforderlich machten.
Bürgermeisterin Alexandra Scherer sagte dazu: „Wir sind sehr froh, dass wir jetzt den Satzungsbeschluss fassen können und damit bald Menschen wieder Bauplätze in Haidgau anbieten zu können.“ Es gebe immer Menschen, die Einwendungen haben, und das gelte nicht nur für Haidgau.
Karl-Heinz Buschle fragte an ob die Kosten des Gutachtens dann auf den Verkaufspreis umgelegt werden und ob das Gutachten tatsächlich erforderlich gewesen sei. Die Bürgermeisterin bestätigte, dass die Kosten in den Verkauf mit einberechnet werden. Das Lärmgutachten sei angesichts der eingegangenen privaten Stellungnahmen und Einwendungen notwendig gewesen, um den Bebauungsplan rechtssicher auf den Weg bringen zu können.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat einstimmig gefasst.
TOP 10: Einbeziehungssatzung „Bauhofen Nordost“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Gospoldshofen – Abwägung und erneute Auslegung
Andreas Haufler berichtete über die Stellungnahmen von Behörden, die zu Plan- bzw. Textänderung der Satzung führten. Das Regierungspräsidium Tübingen zweifelte bei bestimmten Flächen an, ob diese zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung geeignet sind, die Bauleitplaung des Landratsamtes und andere Einrichtungen des Landratsamtes prüften diese Einwendungen sehr genau, sodass einige Planänderungen erforderlich wurden. Damit muss die Entwurffassung vom 06.04.2021 erneut öffentlich ausgelegt werden und von Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingeholt werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für diese Vorgehensweise.
TOP 11: Vergabekriterien Baugebiet St. Leonhard Ziegelbach
Der Liegenschaftsverwalter Berthold Leupolz erläuterte das Verfahren. Die Kriterien würden seit der Vergabe zum Baugebiet Gottesberg II angewandt. Ebenso bei der Vergabe für den dritten Bauabschnitt für das Baugebiet Hauerz Hinter der Burg. „Nun stehen in der ersten Vergaberunde beim Baugebiet St. Leonhard in Ziegelbach max. 14 Bauplätze zum Verkauf (sieben durch den Erschließungsträger, die VBAO, und sieben durch die Stadt).
Nach Überprüfung der bestehenden Vergaberichtlinien nach der aktuellen Rechtsprechung sollen sie wie vom Gemeinderat am 20.01.2020 beschlossen auch in Ziegelbach angewendet werden. Um formal rechtssicher zu sein müssen die Kriterien vor Verkaufsbeginn und Bewerbung eines neuen Baugebietes neu beschlossen werden.“
Nachdem der Ortschaftsrat Ziegelbach am 08.09. seine Zustimmung gegeben hatte, und die Zustimmung des Gemeinderates vorausgesetzt, werden die Vergabekriterien am 29.09.2021 auf der Homepage der Stadt und in der Bürger und Gästeinformation veröffentlicht . Bei einer Informationsveranstaltung im Dorfstadel und vor Ort am 04.10. können Interessenten sich anschauen was möglich ist.
Ab 10.10. sind dann Bewerbungen möglich. Die angebotenen Bauplätze mit ihren unterschiedlichen Bebauungstypen mit bis zu drei Vollgeschossen böten das, was Bund und Land forderten, nämlich Wohnraum zu schaffen.
Der Gemeinderat stimmte den Vergabekriterien bei einer Enthaltung durch Michael Raunecker zu.
TOP 12: Medienentwicklung an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bad Wurzach – Beschaffung einer Mediengrundausstattung für die Klassenzimmer
Stefan Jäckel und IT-Fachmann Peter Minsch stellten das Konzept zur Medienentwicklung an den Bad Wurzach Schulen in städtischer Trägerschaft vor. „Mit dem Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 wurden durch Bund und Land im Mai 2019 die finanzielle Grundlage für die Medienausstattung der Schulen durch die Gemeinden als Schulträger geschaffen. Hierauf basierend entwickelt die Stadt derzeit eine Gesamtkonzeption zur Schul-IT-Ausstattung. Diese wird dem Stadtrat im Oktober vorgelegt. Im Vorgriff hierauf soll jetzt die Beschaffung einer Mediengrundausstattung für alle Klassenzimmer erfolgen, um diese möglichst schnell umzusetzen.“
Für 2019 bis 2024 sind dafür 460.000 € vorgesehen, deren Abruf aber einen Medienentwicklungsplan gekoppelt ist sowie einem Eigenanteil der Stadt von 20%, etwa 80.800 €.
Als Mindestausstattung der nach Begutachtung 65 Klassenzimmer sieht vor: Dokumentenkamera, Beamer, Aktivboxen und Medienpult. Hierfür entstehen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 404.000 Euro. 217.000 Euro entfallen hierbei auf die weiterführenden Schulen (RS, WRS, SBBZ), 187.000 Euro auf die sechs Grundschulen mit acht Standorten.
Bisher sind Geräte im Umfang von 89.000 € beschafft worden. Für 2021 sind 279.000 € für Beschaffungen vorgesehen, bei Gesamtkosten von etwa 404.000 €, die vom Digitalpakt weitestgehend gegenfinanziert sind. Weil die Verwaltung – auch auf Druck der Schulverwaltungen, für die die Anschaffungen Vorrausetzungen zur Erfüllung der Bildungspläne sind – die Umsetzung so schnell wie möglich anpacken will, bittet sie den Gemeinderat darum, 36.000 € als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.
Bürgermeisterin Scherer fügte hinzu, dass der Medienentwicklungsplan den Gemeinderat in der nächsten Sitzung beschäftigen werde.
Karl-Heinz Buschle fragte an, ob sich diese Förderung auch auf das Salvatorkolleg das ja in privater Trägerschaft sei, beziehe. Die Bürgermeisterin antwortete ihm: „Die Stadt hat einen Vertrag mit dem Salvatorkolleg, dass 70% der Investitionen übernommen werden. Wir werden uns auch dort beteiligen, jedoch nicht im vollen Umfang.“
Ewald Riedl fragte an, ob die EDV der Stadt die komplette Betreuung der Schuleinrichtungen übernehme. Stefan Jäckel erklärte dazu: „Es ist noch nicht vertraglich geregelt, wer dafür zuständig ist und wer etwas ersetzt, wenn es nicht mehr up-to-date ist.“ Dieses Problem habe nicht nur Bad Wurzach als Schulträger, sondern viele andere auch. „Die Stadt wird wohl die Betreuung übernehmen, weil wir nicht von allen Schulen erwarten können, dass Lehrer den technischen Support leisten können.“
Franz Josef Maier fragte an, ob im Hinblick auf eine künftige Neu- bzw. Ersatzbeschaffung (EDV-Geräte haben häufig ja leider keine so lange Lebenszeit) nicht ggf. auch ein „Leasen“ der Geräte sinnvoll sein könnte bzw. möglich gewesen wäre. Stefan Jäckel setzte seine Hoffnung auf einen zukünftigen Fördertopf vielleicht in fünf Jahren.
Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
TOP 13: Allgemeinverfügung – Verkaufsoffener Sonntag am 03.10.2021
Bürgermeisterin Scherer begründete die Allgemeinverfügung: „Wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.“
Die Abstimmung erfolgte einstimmig
Bericht Uli Gresser