Bad Wurzach - (Leserbrief) Hallo Herr Hofrichter, trösten sie sich, sie sind nicht der Einzige dem der Karaismailoglu mit Klage droht. Allerdings droht er mir mit einer Zivilrechtsklage, da in meinem Leserbrief über den Ruf des Muezzin keine Strafrechtlichen Gründe zu finden sind.
Auch in Memmingen hat er einen Trainer des FC Memmingen angezeigt. Ihnen droht er durch einen Anwalt aus München, mir durch einen Anwalt aus Bad Wurzach, vielleicht hat der inzwischen entnervt aufgegeben.
Die Klageandrohung beruft sich auf die Namensnennung des Karaismailoglu im Zusammenhang mit den Worten Kalkül und Instrumentalisierung, dafür will er mehrere tausend Euro von mir. Laut meinem Anwalt ist mein Leserbrief einwandfrei, im Inhalt keinerlei Beleidigungen und Diskriminierungen.
Außerdem hat sich der Karaismailoglu durch eine Vielzahl von Zeitungsartikeln und Pressegesprächen, auch als Vorsitzender des sogenannten Kulturvereins zur öffentlichen Person gemacht. Dies war immer sein Ziel, eine öffentliche Person mit viel Einfluss zu sein. Daher muss er sich Kritik und die Namensnennung gefallen lassen.
Der Karaismailogu glaubt dass er in Bad Wurzach die Meinungshoheit hat und er keine andere Meinung und Kritik hinnehmen muss. Er hat nicht begriffen das in Deutschland nicht nur jeder denken darf was er will, sondern die Rede- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sind und besonders geschützt ist, solange sie nicht beleidigend ist. Gott sei Dank hat der deutsche Rechtsstaat den Begriff Beleidigung definiert und nicht der Karaismailoglu.
Ich hoffe für sie Herr Hofrichter, das sie nicht wie ich mit nächtlichem Telefonterror, mit unterdrückter Nummer von einem Türken bedroht werden, nach dem Motto: Wir kennen dein Auto, dein Haus, das Grab deiner Frau und mit einer Morddrohung, da man leicht jemand aus der Türkei kommen lassen könne.
Jürgen Bimber
Arnach
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