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Bad Wurzach - Ergänzend zu dem bereits seit 2020 bestehenden Pachtvertrag für das Restaurant im Kurhaus am Kurpark hat sich das Team der Truschwende 4 OHG entschieden, den Kursaal mit zu pachten. Auch wenn dort derzeit wegen Corona noch keine Veranstaltungen stattfinden können, soll mit diesem Schritt für Nutzer künftig eine Anmietung erleichtert werden.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nun das komplette Kurhaus bewirtschaften und vom Catering, über die Belegung bis hin zur Reinigung ein Rundum-Paket anbieten können“, erklären Roland Ernle und Bernd Burkhart von der Truschwende 4 OHG. Viel ändern soll sich an den Nutzungsbedingungen dabei nicht. „Den Service komplett aus einer Hand zu bekommen ist aber natürlich im Sinne der Nutzer.“

Auch die Stadt wird von der neuen Vereinbarung profitieren. „Mit dem Team der Truschwende 4 OHG haben wir einen sehr zuverlässigen Partner und mit der gefundenen Lösung wird sich für uns der bisherige Abstimmungs- und Vorbereitungsaufwand von Belegungen und Veranstaltungen reduzieren“, begrüßt Bürgermeisterin Alexandra Scherer.

Laut neuem Pachtvertrag liegt damit das gesamte Haus in der Hand der Pächter. Diese legen künftig entsprechend auch die Preise für eine Nutzung des Saales fest, haben aber bereits betont, hier im Interesse der Nutzer attraktiv bleiben zu wollen. „Die Stadt entscheidet damit künftig nicht mehr über die Saalbelegung“, so Bürgermeister Scherer weiter. Anfragen zur Anmietung des Kursaals laufen entsprechend nicht mehr über die Bad Wurzach Info, sondern direkt über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kurhaus unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 07564/9496110.

Weiterhin sollen, sobald es die Corona-Beschränkungen wieder zulassen, in Absprache mit dem Pächter wie früher regelmäßig kulturelle, gesellschaftliche und Vereinsveranstaltungen im Kurhaus stattfinden. Konkret geregelt worden sei auch, dass keine Belegungen zugelassen werden, die verfassungsfeindliche, straf- oder sittenwidrige Tatbestände erfüllen könnten. „Zudem wurde festgelegt, dass bisher im Kurhaus schon stattfindende Veranstaltungen mit einem festen Termin der Stadt bzw. einzelner Vereine auch künftig ein gesichertes Belegungsrecht haben“, betont Scherer weiter. Dies sind unter anderem der jährliche Neujahrsempfang, die Gruppenführerversammlung zum Heilig-Blut-Fest am Pfingstmontag, die Nutzungen am Heilig-Blut-Fest selbst, der Sportlerball der TSG Bad Wurzach am Fasnetsfreitag oder die Jahreskonzerte der Stadtkapelle (Samstag vor 2. Advent) und des Musikvereins Arnach (Palmsonntag).

Alle bisherigen Mietverträge, die zuletzt noch mit der Bad Wurzach Info geschlossen wurden, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Die Bad Wurzach Info informiert die betroffenen Mieterinnen und Mieter persönlich über die weitere Abwicklung der Buchungen.

 

Pressemeldung Stadt Bad Wurzach

 

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halloRV

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