Bad Wurzach - Stadtkämmerer Stefan Kunz war es wichtig, vor der Mai-Steuerschätzung des Bundes den Bad Wurzacher Gemeinderat über die bisherige Finanzentwicklung des Städtischen Haushaltes 2020 zu unterrichten, aber auch über die direkten Auswirkungen des Pandemie-Lockdowns auf den städtischen Haushalt zu informieren.
So früh hatten wir den Haushaltsplan noch nie beschlossen, sagte Kunz zu Beginn seiner Ausführungen. „Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2020 durch das Kommunal- und Prüfungsamt lag mit dem Haushaltserlass bereits am 27.01.2020 vor.“
Bei der Grundsteuer habe man bisher eine Punktlandung hingelegt, auch bei der Gewerbesteuer steht der Veranlagungsstand im Plus. Dasselbe gelte auch bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer für dieses erste Quartal. Einen Einbruch um 44,3 Prozent gebe es bei Vergnügungs- und Hundesteuer (sonstige Steuern), hier sind die Folgen der Pandemie bereits voll spürbar, allein der Verlust durch die zweimonatige Schließzeit belaufe sich auf 100.000 Euro, dazu kämen noch die Stundungsanträge für das erste Quartal. Die Schlüsselzuweisungen liegen für das erste Quartal um 3,2 Prozent über dem Planansatz.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich in den nächsten Monaten deutlich beim Rückgang der Gewerbesteuer bzw. deren Stundung, dem Rückgang des Gemeindeanteiles an der Einkommens- und Umsatzsteuer, fehlenden Einnahmen (Gebühren) aufgrund geschlossener Einrichtungen. Als Ausgleich für diese Ausfälle der Kommunen hat das Land zwei Soforthilfepakete über je 100 Mio. Euro aufgelegt. Auch Bad Wurzach hat Maßnahmen ergriffen: Die Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 werden angepasst, Nachzahlungen auf Vorjahre werden auf Antrag gestundet, die Gewerbesteuer wird für drei Monate zinslos gestundet.
Öffentliche und private Leistungsentgelte verzeichnen bisher vom Veranlagungsstand ein Minus von 67,6 Prozent etwa durch den Wegfall der Kita-Gebühren, Schliessung von Grundschulen, Jugendmusikschule, Mehrzweckhallen. Dafür liegen die Personalkosten weit unter dem Planansatz, ebenso der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen. Die Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage liegen knapp über dem Plan, während die Aufwendungen für die Kreisumlage 3,7 Prozent darunterliegt, nicht zuletzt deswegen, weil der Kreistag diese um einen weiteren Prozentpunkt auf 26.v.H gesenkt hat. Bei der Finanzausgleichsumlage liegt Bad Wurzach exakt im Plan. Der Ergebnishaushalt der Stadt weist bisher als ordentliches Ergebnis ein Minus von 397.471 Euro aus.
Einzahlungen in den Finanzhaushalt erfolgten bisher nur in geringem Maße: Zahlung aus dem Ausgleichsstock, Grundstückerlöse BG Gottesberg II oder der Mittelabruf für den Ersatzneubau des Hallenbades sind bisher nicht erfolgt. Dasselbe gilt für Auszahlungen bzw. Investitionen, bei denen der Umsetzungsstand bei -17.305.725 Euro (-86,8 %) liegt.
In seiner Zusammenfassung bzw. Vorausschau sieht der Kämmerer einen Rückgang auf der Ertragsseite bei Steuern und Gebühren, Mehraufwendungen durch die Corona Pandemie. Aber auch einen Aufwandsrückgang durch Absagen bzw. Verschiebungen. Liquide Mittel sind im Finanzhaushalt gegeben, aber auch eine geplante Entnahme vorgesehen. Investitionsmaßnahmen könnten gegebenenfalls verschoben werden. Kredite sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen, könnten aber bei einer Umsetzung des Investitionsprogramms (35 Mio. Euro) im Finanzplanungszeitraum erforderlich werden. Der berechnete Schuldenstand soll am 31.12.2020 bei 4.578.278 € liegen. Die Kommunalen Spitzenverbände fordern für die Kommunen einen finanziellen Schutzschirm und Konjunkturpakete für kommunale Investitionen.
Seinen nächsten Finanzbericht und gegebenenfalls weitere Maßnahmen kündigte Stefan Kunz bereits für die nächste Gemeinderatssitzung am 15.06.2020 an, dann wenn die Zahlen der Mai-Steuerschätzung des Bundes vorliegen. Bis dahin werden alle Budgetverantwortlichen über zu erwartende Einnahmeausfälle, krisenbedingte Mehraufwendungen und Rückstellung geplanter Maßnahmen befragt werden. Freiwillige Leistungen sollen gestrichen und Einsparpotentiale gesucht werden. Mit der Einbringung eines Nachtragshaushaltes würden massive Einschränkungen im Haushaltsvollzug einhergehen.
Präsentation von Stadtkämmerer Stefan Kunz zum Download
Bericht: Ulrich Gresser

