Bad Wurzach - Aufgrund der Corona-Pandemie waren zuletzt sämtliche Spielplätze in der Gemeinde gesperrt. Dank der aktuellen Lockerung der Beschränkungen durch die Landesregierung können öffentliche Spielplätze zumindest eingeschränkt wieder genutzt werden.
„Nachdem die schriftlichen Empfehlungen des Ministeriums für Soziales und Integration, des Gemeindetags sowie des Städtetags zur Öffnung von öffentlichen Spielplätzen zwischenzeitlich vorliegen, können wir nun auch vor Ort die Spielplätze wieder öffnen“, erklärt Dezernatsleiter Frank Högerle von der Stadt. Seit heute bis voraussichtlich morgen Nachmittag sei der städtische Bauhof nun dabei, nach und nach die Absperrungen auf den einzelnen Standorten wieder zu entfernen und die Plätze zu überprüfen.
„Es ist schön, dass damit insbesondere für kleinere Kinder und deren Eltern zumindest ein weiteres Stück Normalität zurückkehren kann“, so Högerle. Gleichzeitig appelliert der Dezernatsleiter aber vor allem an die Eltern, die begleitend geltenden Beschränkungen zu beachten. „Um eine Öffnung zu ermöglichen, wurden vom Land basierend auf den Einschätzungen des Landesgesundheitsamtes mit Abstandsgebot, Zugangsbegrenzung sowie Aufsichtspflicht durch Eltern oder Betreuungspersonen nämlich drei wesentliche Aspekte ausdrücklich festgelegt“.
„Das bedeutet entsprechend, dass zwischen allen Anwesenden auch auf Spielplätzen wo immer möglich weiterhin der ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren ist“, erläutert Högerle. Um die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände sicherzustellen, sei für die Spielplätze je nach Größe auch eine maximale Nutzeranzahl definiert und werde über Aushänge jeweils vor Ort kommuniziert. Für die benannte maximale Besucherzahl pro Standort sind dabei die Kinder maßgeblich, Begleitpersonen werden hier nicht dazu gezählt. „Zudem ist die Benutzung der Spielplätze durch Kinder nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen zulässig, um auch tatsächlich eine unter infektionspräventiven Gesichtspunkten verantwortungsvolle Nutzung der Spielplätze zu gewährleisten“.
Weiterhin geschlossen bleiben zunächst Spielplätze auf Schulgeländen auch außerhalb der Schulzeit bzw. Notbetreuung am jeweiligen Standort, Freizeitplätze sowie der Skaterplatz am Schulzentrum. Auch die Nutzung sogenannter Bolzplätze ist laut Corona-Verordnung derzeit noch nicht erlaubt. Eine Übersicht über die wieder geöffneten Spielplätze mit maximaler Besucherzahl ist auf der städtischen Homepage unter dem Suchbegriff „Spielplätze“ abrufbar.
Pressemitteilung der Stadt Bad Wurzach