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Bad Wurzach - Das Land Baden Württemberg hat angesichts der Corona-Pandemie zuletzt am 27.01.2021 verkündet, dass die Kindertagesstätten und Schulen in Baden Württemberg weiterhin geschlossen bleiben bis voraussichtlich 21.02.2021. Parallel wurden zwischenzeitlich positive Signale an die Träger der Kindertagesstätten gesendet, dass das Land sich an dem Gebührenausfall im Bereich von Kindertagesstätten beteiligen wird, wo Gebühren von den Kommunen wegen dem durch die Pandemie ausbleibenden Leistungsangebot nicht eingefordert werden.

Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat der Stadt Bad Wurzach in seiner Sitzung vom 01.02.2021 aktuell entschieden, für den Monat Februar keine Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten in der Gemeinde zu erheben. Sobald die Rahmenbedingungen zur „Gebührenhandhabung bei Kindertagesstätten“ vom Land im Weiteren endgültig bekannt gegeben werden, wird die Stadt über die Gebührenabwicklung für den kompletten Zeitraum, in dem diese Einrichtungen geschlossen hatten, entscheiden. Weitere Informationen an die Eltern folgen.

Die Erhebung der Elternbeiträge für die „verlässliche Grundschule“ wird zunächst im Februar ebenfalls ausgesetzt. Eine abschließende Entscheidung wird der Gemeinderat hier noch treffen, wenn sich das Land Baden-Württemberg auch konkret zu einer eventuellen Gebührenbeteiligung geäußert hat.

Für die Notbetreuung der Kindergärten und der verlässlichen Grundschule werden die regulären Elternbeiträge erhoben, wo entsprechende Leistungen in Anspruch genommen werden.

 

Pressemitteilung der Stadt Bad Wurzach

 

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