Bad Wurzach - Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Infektionszahlen hat das Sozialministerium Baden-Württemberg Städte und Gemeinden erneut darum gebeten, am 20. und 21. Januar die mittlerweile dritte Schwerpunktaktion zur Überwachung von Quarantänemaßnahmen durchzuführen.
Ziel sei weiterhin, die Bürgerinnen und Bürger für die Wichtigkeit der Einhaltung von verordneten Maßnahmen zu sensibilisieren und auch deutlich zu machen, dass ein Verstoß gegen eine Quarantäneanordnung ein Bußgeld nach sich ziehen und gegebenenfalls sogar zur Strafanzeige führen kann. „Um weiter an das Verantwortungsbewussten vor Ort zu appellieren, beteiligt sich auch die Stadt Bad Wurzach wieder an der Aktion“, so Bürgermeisterin Alexandra Scherer.
Während des Aktionszeitraums werden angeordnete Quarantäneverpflichtungen verstärkt kontrolliert, d.h. konkret überprüft, inwieweit sich die betroffenen Personen zu Hause aufhalten. Um den Aufwand überschaubar zu halten, finden die Kontrollen stichprobenartig und überwiegend telefonisch statt.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus kann eine Quarantäneanordnung dabei im Wesentlichen auf zwei Grundlagen beruhen. Zum einen können selbst Infizierte und deren enge Kontaktpersonen betroffen sein. Zum anderen können aber auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten einer Quarantäneverpflichtung unterliegen.
Presseinformation Martin Tapper Stadt Bad Wurzach Büro Bürgermeisterin (Gremien-/Öffentlichkeitsarbeit)