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Bad Wurzach - Die Stadtverwaltung weist auf das auch an Silvester gültige nächtliche Ausgangsverbot der Corona-Verordnung hin.

Zwischen 20 und 5 Uhr darf die Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen werden. Hierzu zählt nicht das Anwünschen des neuen Jahres um 0 Uhr. Die Silvesterfeier muss deshalb dieses Jahr in den eigenen vier Wänden stattfinden. Hierzu sind nach der Corona-Verordnung des Landes maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Bei Verwandten in gerader Linie sind mehr als zwei Haushalte möglich, aber auch dann dürfen höchstens fünf Personen miteinander feiern.

Im öffentlichen Raum, d.h. auf allen Straßen und Plätzen, gilt darüber hinaus an Silvester ein generelles Feuerwerksverbot. Zudem dürfen dieses Jahr auch keine Feuerwerkskörper verkauft werden.

Ausführliche Informationen und umfangreiche Fragen und Antworten zum Thema finden sich auf der Internetpräsenz des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de.

 

Presseinformation Stadt Bad Wurzach Dezernat Verwaltung

 

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