Bad Wurzach - Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Infektionszahlen und um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen bzw. lokale Ausbrüche möglichst zu vermeiden hat das Sozialministerium Baden-Württemberg Städte und Gemeinden aktuell darum gebeten, am 9. und 10. Dezember die mittlerweile zweite Schwerpunktaktion zur Überwachung von Quarantänemaßnahmen durchzuführen.
Ziel sei es, die Bürgerinnen und Bürger für die Wichtigkeit der Einhaltung von verordneten Maßnahmen zu sensibilisieren und auch deutlich zu machen, dass ein Verstoß gegen eine Quarantäneanordnung ein Bußgeld nach sich ziehen und gegebenenfalls sogar zur Strafanzeige führen kann. „Um an das Verantwortungsbewussten aller zu appellieren, beteiligt sich auch die Stadt Bad Wurzach an der aktuellen Aktion“, so Bürgermeisterin Alexandra Scherer.
Das Konzept des Ministeriums sieht vor, dass während des Aktionszeitraums die Quarantäneverpflichtung verstärkt kontrolliert wird – das heißt es wird überprüft, inwieweit sich die betroffenen Personen tatsächlich zu Hause aufhalten. Um den Aufwand überschaubar zu halten, finden die Kontrollen stichprobenartig und überwiegend telefonisch statt.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus kann eine Quarantäneanordnung im Wesentlichen auf zwei Grundlagen beruhen. Zum einen können selbst Infizierte und deren enge Kontaktpersonen betroffen sein. Zum anderen können Reiserückkehrer aus Risikogebieten einer Quarantäneverpflichtung unterliegen.
Pressemeldung Stadt Bad Wurzach

