Bad Wurzach – Erst nach der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Gospoldshofen wurde bei einem Gemeinderat die Infektion mit dem Corona-Virus Covid 19 festgestellt. Die Durchführung der Sitzung unter allen vorgegebenen Corona-Verordnungen sieht eine Einstufung der Kontaktpersonen in Stufe 2 vor.
Bei der Gemeinderatssitzung am 19.10.2020 im Kursaal war, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, eine mit Corona infizierte Person anwesend. Aufgrund der Einhaltung der Hygienevorgaben (Abstand, Lüften, Mund-Nasen-Bedeckung, usw.) werden alle dort anwesenden Personen als Kontaktpersonen Stufe 2 eingestuft, d. h. die Personen müssen nicht in Quarantäne.
In die Tagesordnung der Sitzung war eine gemeinsame Sitzung mit dem Ortschaftsrat von Gospoldshofen eingefügt, was eine größere Menge an Zuhörern in die Sitzung holte.
Wie vorgeschrieben wurden bei der Sitzung sämtliche Corona-Verordnungen eingehalten, dazu gehört auch die Nachverfolgungsmöglichkeit der anwesenden Personen. Die zur Sitzung anwesenden Zuhörer sind wie die Ortschaftsräte und Gemeinderäte informiert, und werden ebenso gebeten ihren Gesundheitszustand zu überwachen.
Die Gefahr der Ansteckung wird bei der Verwaltung bestens minimiert. Mitarbeiter in Büros, die bislang mit drei Personen besetzt waren, werden, so Dezernent Frank Högerle, aufgeteilt auf freie Büros bzw. im Wechsel ins Homeoffice beordert. Dort wo sich der Abstand von 1,5 Meter nicht einhalten lässt wird mit Plexiglas-Trennwänden gearbeitet, ebenso ist eine stündliche Lüftung der Büros angeordnet.
Die Empfehlungen und Anordnungen der Verwaltung bzw. des Gesundheitsamtes an die in der Sitzung anwesenden Personen
Es wird Ihnen aber trotzdem bis Ende der Woche (Sonntag, 01.11.2020) Folgendes empfohlen:
- Überwachung des Gesundheitszustandes
Wir bitten Sie, sich selbst hinsichtlich Krankheitssymptomen zu beobachten und täglich Ihre Temperatur zu messen. Bei einer zunehmenden Verschlechterung Ihres Zustandes informieren Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt/Hausärztin. Ebenfalls können Sie bei akuten Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustands über die Telefonnummer 116 117 jederzeit den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen oder über 112 den Rettungsdienst. Zu gegebenem Zeitpunkt bitten wir Sie oder Ihre Angehörigen, das Gesundheitsamt über eine ärztliche Behandlung/einen stationären Aufenthalt zu informieren.
- Ebenfalls wird für Kontaktpersonen Kategorie 2 eine Reduktion der Kontakte bis 14 Tage nach letztem möglichen Kontakt, soweit möglich ggf. durch freiwillige häusliche Absonderung, empfohlen.
- Zudem sollte auf Hygienemaßnahmen geachtet werden.
Bericht
Wolfgang Weiß

