Bad Wurzach - Am 14. September beginnt in den Schulen der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Auch für die Schülerinnen und Schüler gelten dabei die Regelungen der Corona-Verordnung. Wichtig sind nun nach den Sommerferien vor allem die besonderen Bestimmungen, die für Personen gelten, die aus einem „Risikogebiet“ einreisen.
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise testen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses sowie anschließender Befreiung aus der Quarantäne (erfolgt durch das örtliche Ordnungsamt) in die eigene Häuslichkeit in Quarantäne zu begeben.
Zur Aufklärung über die Regelungen zur Teilnahme am Schulbetrieb für Schülerinnen und Schüler mit Covid-19-Krankheitssymptomen bzw. Kontakt zu einer infizierten Person wurde vom Kultusministerium ein Formular entwickelt. Dieses Formular müssen alle Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag ausgefüllt bei der Klassenlehrkraft in ihrer Schule abgeben. Die Schulen stellen dieses Formular auf Ihren Homepages bereit oder lassen es den Erziehungsberechtigten per Mail oder auf eine andere Art zukommen. Außerdem wird das Formular auf der Homepage der Stadt Bad Wurzach unter dem Link www.bad-wurzach.de/buerger-wirtschaft/kinderjugend/schulen.html zur Verfügung gestellt.
Die Schulleitungen behalten es sich vor, Schülerinnen oder Schüler, die ein entsprechendes Formular nicht ausgefüllt mitbringen, gegebenenfalls zur Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten nach Hause zu schicken.
Pressemeldung der Stadt Bad Wurzach

