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Bad Wurzach - Baurechtsexperte Andreas Haufler fasste in der Gemeinderatssitzung am 31. Juli kurz den Sachverhalt bei der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Wurzach zusammen. Zur Entwicklung des Baugebietes Maxhof sind Flächenkompensationen an anderer Stelle erforderlich.

Vor mehr als zwei Jahrzehnten, am 18. Dezember 2000, wurde ein Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung eines Wohn- und Mischgebiets mit einem Umfang von 14,1 ha im Bereich südlich vom jetzigen Holzbau Krusch begonnen. Das Verfahren wurde jedoch bald darauf eingestellt, da das Baugebiet Reischberghöhe V entwickelt wurde. Nun sollen die Planungen wiederaufgenommen werden.

Damals war man der Meinung, dass das Anbindungsgebot am Siedlungsrand flexibel handhabbar und kein Zielabweichungsverfahren erforderlich sei. „Diese Sichtweise wurde zwischenzeitlich von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für falsch erklärt. Die genehmigte Wohnbaufläche kann – so wie sie im Flächennutzungsplan dargestellt ist – nicht weiterentwickelt werden, da sie räumlich vom Siedlungsrand getrennt ist. Es ist daher eine Flächenverlagerung erforderlich.“ Weitere Gründe für eine Flächenverlagerung sind der Immissionsabstand zu der mittlerweile gebauten Biogasanlage und teilweise Flächen in verkehrslärmbetroffenen Zonen der L314 liegen würden. Deshalb wird man das Baugebiet zukünftig als Mischgebiet planen mit der Folge, dass weniger Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssten und Bauherren auch weniger eingeschränkt werden.

Allerdings können die Wohn- und Mischbauflächen nicht in einem Verhältnis von 1:1 verlagert werden. Hintergrund ist, dass in einem Mischgebiet mehr Flächen versiegelt werden dürfen und sich auch ein größerer Kreis an Gewerbebetrieben ansiedeln darf. Daher müssen neben Wohnbauflächen auch Gewerbe-/ oder Mischbauflächen ebenfalls herausgenommen werden. Bei der entsprechenden Flächensuche hat die Verwaltung Flächen ausgewählt, die gegenüber anderen Bereichen Standortnachteile aufweisen und daher als Kompensation eher in Betracht kommen.

Die Änderungen bei den Flächen im Einzelnen
Die verlagerten Flächen haben einen Umfang von ca. 6,19 ha. Davon sind ca. 2,89 ha gemischte Bauflächen und 1,97 ha Wohnbauflächen. Um diese Flächen zu kompensieren, werden im Bereich Leimental 2,81 ha Wohnbauflächen herausgenommen. Weitere Flächen werden in Arnach (0,42 ha gewerbliche Bauflächen), Unterschwarzach (1,21 ha Mischbauflächen) sowie 0,42 ha gewerbliche Bauflächen im Bereich Ziegelwiese herausgenommen. Die herausgenommenen gewerblichen Bauflächen in Arnach können aufgrund der heranrückenden Bebauung durch St. Anton ohne Einschränkungen nicht mehr umgesetzt werden. Die betroffenen Flächen im Bereich Ziegelwiese sind topografisch für ein Gewerbegebiet ungeeignet. Die herausgenommenen Flächen im Bereich Leimental sind aus mehrfacher Sicht schwierig zu überplanen. Sie grenzen an Freihalteflächen (Denkmalschutz Kirche am Gottesberg) an, was zu Einschränkungen bei einer Bebauung führt. Des Weiteren liegen die Flächen teilweise im Immissionsabstand zur bestehenden Biogasanlage.

Die Flächen in Eggmannsried eignen sich als Kompensation, da der Bereich sehr kleinräumig ist und eine Erschließung mit hohen Aufwendungen verbunden wäre.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Flächen im Tausch für die Verlagerung im Bereich des geplanten Baugebiets „Maxhof“ zu verlagern. Der bestehende Planentwurf wurde nach Einholung der Stellungnahmen der Fachbehörden (frühzeitige Beteiligung) erstellt.

Die betroffenen Ortschaftsräte Arnach und Unterschwarzach haben der geplanten Flächenkompensation bereits zu gestimmt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Aufstellungsbeschluss und den Planentwurf.
Bericht: Uli Gresser

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Diese Wiese am Ortsrand von Arnach – 4200 Quadratmeter – war bisher als potentielle Gewerbefläche vorgesehen. Diese Festlegung wurde nun revidiert.  Foto: Uli Gresser

 

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halloRV

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