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Bad Wurzach - Bürgermeisterin Alexandra Scherer gab zu Beginn der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag (31. Juli) bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 12 („Vergaberichtlinien für das Baugebiet St. Anton in Arnach") von der Tagesordnung der Sitzung abgesetzt werden. Auch der TOP  6 („Freigestellter Schülerverkehr Unterschwarzach“) wurde verschoben.

Im Falle der Vergaberichtlinien für Bauplätze zum Baugebiet „St. Anton“ begründete Scherer die Absetzung. Der Wunsch, diesen Tagesordnungspunkt zu diesem Zeitpunkt nicht zu behandeln, sei aus den Reihen der Gemeinderäte gekommen. Denn zu den Richtlinien bestehe im Gemeinderat noch Gesprächsbedarf.

Beim Tagesordnungspunkt „Fragen der Bürger“ stellte sich heraus, dass einige der Zuhörer vor allem wegen dieses Themas gekommen waren. Bürgermeisterin Scherer antwortete auf eine entsprechende Anfrage, die Absetzung habe nicht direkt mit dem Urteil zum §13b Baugesetzbuch zu tun. Aber man sei „hellhörig“ geworden und werde während der Sommerpause das Urteil „aufarbeiten“, wenn dann eine schriftliche Urteilsbegründung vorliege, hatte sie schon zuvor in ihrem Bericht der Bürgermeisterin gesagt. Denn von dem Urteil seien in Bad Wurzach eventuell ja noch weitere geplante bzw. schon erschlossene Baugebiete betroffen: Haidgau (Bühlstraße), Seibranz (Wengenreuter Esch), St. Gallusweg in Unterschwarzach sowie Reischberghöhe VI.

Die Erschließungsarbeiten werden nicht gestoppt. Man müsse erst sehen, was für Auswirkungen das Urteil habe, sagte Scherer auf Nachfrage einer Bürgerin. Ob die Vergaberichtlinien noch in diesem Jahr bekanntgegeben werden, dazu könne die Verwaltung ebenfalls noch nichts sagen.

Schülerverkehr Unterschwarzach
Auch der TOP  6 („Freigestellter Schülerverkehr Unterschwarzach“) wurde verschoben.
Bericht und Fotos: Uli Gresser

Straé nach HünlishofebErschließungsarbeiten im Baugebiet St. Anton in Arnach: hier am Hünlishofer Weg.

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halloRV

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