DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Bad Wurzach (Brief an den Ministerpräsidenten Kretschmann) - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie, da wir seit Monaten von keiner der zuständigen Behörden eine klare Aussage zu dem geplanten Aussichtsturm im Wurzacher Ried bekommen.


Wir, das sind die gemeinnützige Bürgerinitiative „Wurzacher Becken e.V.“ und die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Wurzacher Becken, ein Zusammenschluss führender Ornithologen in Oberschwaben.

Letztere führen im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen seit Jahren ornithologische Erhebungen im Wurzacher Ried durch, sind damit exzellente Gebietskenner.

Die Gemeinde Bad Wurzach plant die Errichtung eines 40 m bis 45 m hohen Aussichtsturmes im ehemaligen Haidgauer Torfwerk. Sinn und Zweck des Aussichtsturmes ist die touristische Präsentation der bislang im ehemaligen Torfabbaugebiet umgesetzten Wiedervernässungsmaßnahmen.

Im Auftrag der Stadt Bad Wurzach erstellte ein Fachbüro eine Umweltverträglichkeitsprüfung, deren Ergebnisse der Stadt Bad Wurzach uns nicht vorliegen.Ungeachtet dieser Ergebnisse stellt unserer Meinung nach der Standort per se einen Verstoß gegen die Vorgaben des Europadiploms dar, und ist auch nicht mit der Schutzgebietsverordnung des Wurzacher Riedes vereinbar:

• Der Standort liegt innerhalb der Naturschutzgebietsgrenzen.
• Der Standort ist mit der Schutzgebietsverordnung nicht vereinbar (s. Anhang).
• In Nähe des Standorts brütet seit Jahren das einzige in Baden - Württemberg vorkommende Kranichpaar (Grus grus). Die alljährliche Brutplatzsuche des Vogelpaares erstreckt sich bis an den unmittelbaren Bereich des geplanten Turmstandortes. Dem Kranich werden dadurch potentielle alternative Brutmöglichkeiten genommen. Eine Abwanderung des Paares ist nicht auszuschließen, wenn der traditionelle Brutplatzbereich nicht mehr genutzt werden kann. Je nach Nistplatzwahl ist der Brutplatz vom Turm aus einsehbar und wird somit Störungen durch Touristen und vor allem Fotographen ausgesetzt sein. Es ist vorprogrammiert, dass Fotografen um eines Fotos willen in das NSG eindringen und das Brutpaar zur Aufgabe zwingen.
• Die Ansiedlung weiterer Kranichpaare wird durch den Turm zumindest erschwert
(Sichtverbindung).
• Im Nahbereich ist nach Beobachtung örtlicher Ornithologen eine Brut des Baumfalken (Falco subbuteo) sehr wahrscheinlich.
• Während der Zugzeiten halten sich unweit des Turmes viele Vogelarten auf, deren Zug- und Rastverhalten durch den Aussichtsturm negativ beeinflusst werden: Fischadler (Pandion haliaetus), Merlin (Falco columbarius), Nachtreiher (Nycticorax nycticorax), Rotfußfalke (Falco vespertinus), Schlangenadler (Circaetus gallicus), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Silberreiher (Ardea alba), Wespenbussard (Pernis apivorus), Zwergohreule (Otus scops).
• Durch Randeffekte (Verkehr, Lärm, Unruhe, Müll) werden im Bereich des Turmes und auch der Zuwegung weite Bereiche indirekt beeinträchtigt und fallen als Ruhe- und Fortpflanzungsstätten aus.
• Es ist keine Infrastruktur vorhanden, die erst durch umfangreiche bauliche Maßnahmen hergestellt werden muss.
• Eine Zuwegung für die Feuerwehr ist momentan unzureichend, so dass ein möglicher Torfbrand (Zigarettenkippe) massiven Schaden anrichten und enorme Kosten verursachen wird.
• Das bestehende Wegenetz wurde Mitte der 90er Jahre extra so konzipiert und angelegt, dass dem Besucher alle Lebensraumtypen des Moores und die Wiedervernässungsmaßnahmen, wenn auch im Kleinen, präsentiert werden.

 

Im März 2022 konnte nur durch unsere Intervention beim Regierungspräsidium Tübingen die geplanten Baugrunduntersuchungen für den Aussichtsturm gestoppt werden, da in unmittelbarer Nähe das einzige in Baden - Württemberg brütende Kranichpaar (Grus grus) einen Neststandort suchte. Wir sind davon überzeugt, dass nur durch diese Intervention eine erfolgreiche Brut des Kranichpaares im Jahre 2022 mit 2 Jungvögeln ermöglicht wurde.
Direkt vom Bau des Aussichtsturmes ist auch eine Kolonie Zauneidechsen (Lacerta agilis) betroffen, die genau am geplanten Standort des Aussichtsturmes leben. Soweit wir informiert sind, sind bereits Vorarbeiten zur Umsiedlung dieser streng geschützten Art (Anhang IV der FFH - Richtlinie) vorgenommen worden.

Erst kürzlich entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, dass Zauneidechsen nicht umgesiedelt werden dürfen, sofern Alternativlösungen zumutbar seien, da bei der Umsiedlung Tiere sterben können. Es wäre doch interessant zu prüfen, ob dieses Urteil auch für Umsiedlungsversuche von Zauneidechsen in Naturschutzgebieten Anwendung finden kann.

Nach dem Naturschutzgesetz erhalten Naturschutzgebiete nach den Nationalparks die zweithöchste Schutzform. Sie dienen der Sicherung von Natur und Landschaft, der Erhaltung von Lebensstätten und Biotopen, oder schützen Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten.

Durch den Bau des Aussichtsturmes im Haidgauer Torfwerk wird der Sinn und Zweck von Naturschutzgebieten konterkariert und touristischen Zielen geopfert.

Das können wir nicht hinnehmen und bitten Sie für eine offene, ehrliche und transparente Diskussion um den geplanten Standort zu sorgen, noch besser den Bau des Turmes zu verhindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Hövel, Bürgerinitiative Wurzacher Becken e.V.
Ulrich Grösser, Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Wurzacher Becken

 

Brief mit Anhängen

 

 

 

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halloRV

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