Bad Schussenried - Am 17. Mai überreichte Regierungspräsident Klaus Tappeser im Bibliothekssaal des Klosters Schussenried die Meisterbriefe für den Beruf Hauswirtschaft an die anwesenden 30 Meisterinnen. 37 Prüflinge haben Im Prüfungsjahr 2022/2023 landesweit die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschaft bestanden. Aus dem Verbreitungsgebiet der Bildschirmzeitung sind dies: Christine Breitinger aus Bad Wurzach und Lena Sinnstein aus Aichstetten.
„Der Meisterbrief krönt Ihr Engagement. Er steht für Exzellenz und Expertise“, betonte der Regierungspräsident in seiner Festrede. Er die hohe berufliche Qualifikation der neuen Meisterinnen hervor. „Nehmen Sie Ihren Meisterbrief als Gütesiegel Ihres Könnens, aber auch als Zeichen der Verantwortung: Als Meister können Sie Zukunft gestalten. Sie können junge Menschen für Ihren Beruf begeistern“, so der Regierungspräsident. Er gratulierte den Jungmeisterinnen zu ihrem Erfolg und ermunterten sie, ihren Beruf mit Stolz auszuüben.
In ihrem Festvortrag hob Prof. Dr. Astrid Klingshirn hervor, dass das Versorgungs- und Verpflegungsmanagement zu den Kernbereichen der Hauswirtschaft zählt. Die Hauswirtschaft habe sich in der Dienstleistungsgesellschaft zu einem zukunftsorientierten und unverzichtbaren Berufsbild entwickelt. Auch landwirtschaftliche Betriebe mit zusätzlichen Tätigkeitsbereichen wie Hofladen, Direktvermarktung oder Beherbergung seien Tätigkeitsfelder für professionelle Hauswirtschaft.
Der Meistertitel hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Im Deutschen Qualifikationsrahmen steht der Meistertitel auf der gleichen Niveaustufe wie der Bachelorabschluss. Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, sind ein einschlägiger Berufsabschluss und Berufspraxis notwendig. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung vor. Bei der Meisterprüfung werden neben Fachwissen Aufgaben aus den Bereichen geprüft, die in hauswirtschaftlichen Führungspositionen zentrale Bedeutung haben. Zu nennen sind insbesondere: Betriebswirtschaft, Analysieren von Betriebssituationen, Entwickeln und Umsetzen von Unternehmenszielen und Konzepten, Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben, Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements, Berufs- und Arbeitspädagogik sowie Mitarbeiterführung.
Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen (Martina Binzer)