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Bad Wurzach - +++ Bürgermeisterin beschafft Energieträger per Eilentscheidung +++ Karolin Prinz wird Schulleiterin des SBBZ +++ Rat präferiert UG der Grundschule für Jugendtreff +++ Satzungsbeschluss Erweiterung Ziegelwiese Süd +++ Für Bebauungsplan Riedwiesen erfolgte Aufstellungsbeschluss +++ Gewerbepark West kann durch Änderung Flächennutzungsplan erweitert werden +++ Zwei neue Fahrzeuge für Feuerwehr: TSF-W für Ziegelbach, HLF 20 für Abteilung Stadt +++ Sehr gutes Ergebnis der allgemeinen Finanzprüfung +++

 

TOP 1: Bericht der Bürgermeisterin

Bürgermeisterin Alexandra Scherer konnte die gute Nachricht überbringen, dass am 07.11.2022 die Fortsetzung von LEADER in der Region bekannt gegeben wurde.

In einer Eilentscheidung habe sie zur Beschaffung von Heizöl 26.000 € und Pellets 29.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt, da absehbar war, dass die bisherigen Reserven nicht ausreichen würden. „ Einige Ergebnisverbesserungen im Haushalt machten dies möglich,“ kommentierte Kämmerer Kunz diese Entscheidung

TOP 2: Genehmigung Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung
Bürgermeisterin Scherer sprach, nachdem das Protokoll der letzten Sitzung problemlos den Rat passiert hatte, ihren Protokollführer Martin Tapper ein Großes Lob dafür aus.

TOP 3: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bei der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Sozialausschuss wurde dieser auch zur Neubesetzung der Schulleiterstelle des SBBZ gehört. Zukünftig wird Karolin Prinz, die bisherige stellvertretende Schulleiterin diese wichtige Schule leiten.

TOP 4: Fragen der Bürger

Obwohl sehr viele Bürger anwesend waren, wurden keine Fragen gestellt.

TOP 5: Jugendtreff – Ergebnisse der Variantenprüfung

Vanessa Stöckle Sachbearbeiterin im Fachbereich Bildung stellte das Konzept der städtischen Jugendarbeit vor, auf dessen Basis das Stadtbauamt die verschiedenen Varianten eines Jugendhauses erarbeitete, die Stadtbaumeisterin Kathleen Kreutzer dem Gremium vorstellte.

Standort 1: Direkt beim Skateplatz wurden zwei Varianten geprüft: Neubau bzw. Container. Die kosten dafür beliefen sich in beiden Fällen auf rund 1,6 Mio. € in der großen Version. Ein Neubau in abgespeckter Variante käme immer noch auf 1,14 Mio. €. Dazu kämen allerdings noch der Bau der erforderlichen Infrastruktur sowie der Bau einer Feuerwehrzufahrt, von der Riedsporthalle her, die darüberhinaus über ein bisher nichtstädtisches Grundstück verlaufen würde. Die Kosten eines Neubaus wären im Rahmen der Stadtsanierung teilweise förderfähig. Ein weiterer Nachteil wäre der zusätzliche Unterhalt eines weiteren Gebäudes der durch einen Neubau entstehen würde.

Standort 2: Da das Untergeschoss der Grundschule aufgrund von Feuchteschäden derzeit nicht genutzt werden kann und eine Sanierung erforderlich ist. Im Zuge dieser Sanierung könnte ein Umbau zur optimalen Nutzung als Jugendtreff erfolgen. „Die Räume im Untergeschoss können baulich vom Rest des Schulgebäudes abgetrennt werden. Mit Blick auf die Nutzungszeiten von Jugendtreff und den Unterrichtszeiten der Grundschule sind keine Überschneidungen zu erwarten und sollten somit eine reibungslose Koexistenz ermöglichen.“

Da im Falle der Sanierung eh das ganze Untergeschoss saniert wird sind die Kosten für eine große Variante (886.000 €) und eine kleine Variante (843.000 €) annähernd identisch.

Bernhard Schad fragte den Jugendbeauftragten Markus Brandstetter, welche Variante die Jugendlichen bevorzugen würden. Die Niederschwelligkeit sei beim Standort Skateplatz eher gegeben, weniger dagegen bei der Grundschule, gab dieser zur Antwort. Die Kosten für die Varianten beim Skateplatz seien jedoch zu hoch, deshalb plädierte Schad wie auch Karl-Heinz Buschle für die große Variante in der Grundschule.

Klaus Schütt bevorzugte für das weitere Vorgehen ebenfalls die Grundschule, er war jedoch der Meinung, erst einmal mit der kleinen Variante anzufangen. Gisela Brodd sieht bei der Grundschule auch den Vorteil einer schnelleren Umsetzbarkeit.

Weil Klaus Schütt weiterhin darauf beharrte, erst mit der kleinen Variante zu beginnen, obwohl weitere Redner sich wie Schad, Buschle und Brodd für die große aussprachen, ließ die Bürgermeisterin bei der Abstimmung zunächst über die große Variante abstimmen, weil diese der am weitestgehende Vorschlag sei. Die Bürgermeisterin: „Damit ist die Variante Skateplatz jedoch nicht vom Tisch. Sie kann ja zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.“

Die Abstimmung erbrachte einstimmiges Ergebnis für die große Variante Grundschule, welche die Verwaltung nun weiter verfolgen wird.

TOP 6: Bebauungsplan " Erweiterung Ziegelwiese Süd" sowie 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelwiese Süd“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Satzungsbeschluss

Andreas Haufler, im Stadtbauamt für Baurecht zuständig, erläuterte die eingegangenen Bemerkungen Träger öffentlicher Belange, die jedoch zu keiner Planänderung führten. Damit konnte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fassen, der einstimmig erfolgte. Bürgermeisterin Scherer zeigte sich erleichtert: „Die Gewerbeflächen werden gebraucht!“

TOP 7: Bebauungsplan "Riedwiesen" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Albers

Andreas Haufler erläuterte die Sitzungsvorlage: Da in Albers vor 25 Jahren das Baugebiet „Mischgebiet Albers“ erschlossen worden war das nun überwiegend überbaut sei, da keine freien Wohnbauflächen vorhanden sind, soll nun ein 4.000 qm kleineres Baugebiet entwickelt werden. Dies könne wegen seiner geringen Fläche im beschleunigten Verfahren erfolgen. Wegen der Riednähe (FFH-Gebiet) sei vom Naturschutz nach der FFH-Verträglichkeitsprüfung nur die Möglichkeit dieser etwa vier Bauplätze umfassenden Fläche zugestanden worden. Der Aufstellungsbeschluss müsse, um das beschleunigte Verfahren nutzen zu können bis Ende des Jahres 2022 erfolgen. Dem folgten die Räte mit einem einstimmigen Beschluss.

TOP 8: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und erneute Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, weil Bad Wurzach nach dem Wegfall des vorgesehenen Gewerbegebietes in Brugg keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen. Deswegen soll der Gewerbepark West erweitert werden.

Da in dem Planungsgebiet sich zwei landwirtschaftliche Betriebe befinden, wurde ein Geruchsgutachten erstellt, das jedoch keine Beeinträchtigung feststellen konnte. Auch die Grenzwerte bei einem Lärmgutachten konnten eingehalten werden, dies konnte den entsprechenden Stellen im Landratsamt dargestellt werden. Den Stickstoffeintrag – Problem wegen des nahen Riedes – könne man durch die Wahl der Heizungsform steuern. Dem Artenschutz werde ebenfalls Rechnung getragen – die gewerblich genutzte Kiesgrube im Planungsgebiet sei im Laufe der Jahre zu einem „Hotspot für Zauneidechsen“ geworden. Das Problem könne durch Umsiedlung gelöst werden. Nach einer erneuten Auslegung wird im nächsten Jahr der Feststellungsbeschluss erfolgen. Die Räte stimmten der Vorlage einstimmig zu

TOP 9: Freiwillige Feuerwehr - Vergabe Ersatzbeschaffung Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Abteilung Ziegelbach

Da das bisherige Fahrzeug der Abteilung Ziegelbach bereits stolze 39 Jahre auf dem Karosserie-Buckel hat und der Feuerwehrbedarfsplan eine Ersatzbeschaffung für das Jahr 2022 vorsieht, hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss am 21.06.2021 für die Beschaffung eines TSF-W gefasst. Beim Submissionstermin nach der Ausschreibung gingen für die in drei Lose aufgeteilte Ausschreibung (1 Fahrgestell 2 Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau 3 Beladung) gingen vier Angebote ein, von denen jedoch eines ausgeschlossen werden musste.

Der günstigste Bieter war die Firma Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG, die für Los 1 - Fahrgestell in Kombination mit Los 2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau zum Preis von 165.028,01 € den Zuschlag erhielt. Für Los drei ging nur ein Angebot ein, damit erhielt die Albert Ziegler GmbH hierfür zum Preis von 62.134, 29 € den Zuschlag. Da der Liefertermin auf frühestens März 2024 terminiert wurde, werden die HH-Mittel in Höhe von 227.000 € für den Haushalt 2024 eingestellt.

Am 08.06.2022 kam vom Landratsamt bereits der Zuwendungsbescheid in Höhe von 55.000 €.

Der Ziegelbacher Ortsvorsteher sagte zur Vergabe: „Wir warten ja nun schon eine Weile auf das Fahrzeug. Deshalb sind wir froh, dass der Gemeinderat nun die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.“ Bürgermeisterin Scherer dankte dem Landkreis für den Zuschuss.

Die Vergabe wurde vom Gemeinderat einstimmig gutgeheißen.

TOP 10: Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF20 mit Winde als Ersatz für den Rüstwagen RW1 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Wurzach, Abteilung Stadt im Jahr 2023 -

Dezernatsleiter Ulrich Möllmann stellte den Sachverhalt dar.
Nach dem der Rüstwagen RW 1 (Baujahr 1993) bei dem Unwetter am 07.06.2021 einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hatte, konnte das Fahrzeug aber wieder soweit repariert werden, dass es wieder einsatzbereit ist. Jedoch kann nicht vorhergesagt werden, wie lange dieser Zustand andauert. Daher sei – bei Beschaffungszeiten von bis zu zwei Jahren – dringender Handlungsbedarf erforderlich.

Bereits bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Bad Wurzach im Jahr 2015 wurde im Fahrzeugkonzept die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 mit Winde anstelle eines RW 1 vorgesehen.

Die für die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistung-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit Winde erforderlichen Geldmittel in Höhe von 600.000 € sind im Haushaltsplan 2023 eingestellt. Ein Zuschussantrag über 92.000 € bei der Stabsstelle im Landratsamt wird noch in diesem Jahr gestellt.

Der Abstimmungsbeschluss für die Beschaffung erfolgte einstimmig.

TOP 11: Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Finanzprüfung - Stadt Bad Wurzach 2013 - 2015 - Eigenbeitrieb Städtische Abwasserbeseitigung 2018 - 2020 - Eigenbetrieb Städtischer Kurbetrieb 2017 - 2020

Stadtkämmerer Stefan Kunz begründete den zeitlichen Rückstand bei den Ergebnissen der Städtischen Finanzen – es konnten erst die Jahresabschlüsse 2013-2015 geprüft werden – damit dass es die ersten Haushaltspläne nach der Systemumstellung waren. Es wurden viele Formelle Dinge beanstandet, aber die Aufgaben Erfüllung sei jederzeit gewährleistet gewesen. „Alles in allem war es ein sehr gutes Prüfungsergebnis.“

Bürgermeisterin Scherer begründete, warum dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wurde: „Wir müssen ihnen die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis geben.“

TOP 12: Annahme und Vermittlung von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO 13

Ohne Diskussion beschloss der Rat einstimmig die Annahme der Geldspenden in Höhe von 4957,00 € und Sachspenden in Höhe von 1042,08 € für den Zeitraum vom 13.05 bis 31.10.2022. Die größten Geldspenden erhielten dabei Kindergarten und Grundschule Unterschwarzach. Die meisten Einzelspenden erhielt der Wallfahrtsauschuss für die Ausrichtung des Heiligblutfestes.

TOP 13: Verschiedenes

Gisela Brodd wünschte sich, dass sie alle Gemeinderäte auf dem Weihnachtsmarkt sehen wird.

 

Bericht Ulrich Gresser

 

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halloRV

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