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Bad Wurzach - +++ Altes Hallenbad wird zur Flüchtlingsunterkunft +++Bürger fragen zu wegen Freiflächen PV Anlagen-Kriterien+++Seibranz bekommt wieder Bauplätze+++Parkgebühren zahlen per Handy wird möglich+++ Vergabe für Starkregengefahrenkarten weckt Zweifel+++ Beim Grünen Blatt muss gespart werden

TOP 1: Bericht der Bürgermeisterin

Bürgermeisterin Alexandra Scherer berichtete dem Gemeinderat von den Gesprächen mit dem Landratsamt über die Flüchtlingsunterbringung, nachdem eine Hallenbelegung im Raum stand. Das alte Hallenbad soll nach einigen Umbauarbeiten durch das Landratsamt zur Flüchtlingsunterkunft umgestaltet werden. Für Scherer ist die Lage am Stadtrand und doch nur wenige Minuten vom Busbahnhof und der Stadtmitte entfernt ok. Die Einzelheiten müssten noch mit dem Landratsamt geklärt werden. Das ehemalige Bad könne dafür für längere Zeit verwendet werden, eine Dauerlösung sei es jedoch nicht. Sie sprach ihrem Team in der Verwaltung ihren ausdrücklichen Dank für diese kreative Lösung aus.

Thorsten Rast fragte nach der Zahl der Flüchtlinge, die darin untergebracht werden sollen. „Es steht eine Zahl von 100 Flüchtlingen im Raum,“ antwortete Scherer ihm. „Mir fällt ein Stein vom Herzen, denn das ist eine gute Lösung.“

TOP 2: Genehmigung Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung

Es gab keine Wortmeldung, damit gilt das Protokoll als genehmigt.

TOP 3: Bekanntgabe gefasster Beschlüsse im Umlaufverfahren

Der Jahresabschluss 2018 wurde auf diesem Weg genehmigt.

TOP 4: Fragen der Bürger

Die beiden Wortmeldungen von Bürgern bezogen sich beide auf den Tagesordnungspunkt „Kriterien für die Aufstellung von Sondergebieten für PV-Freiflächenanlagen.“ Während Wolfgang Abele es begrüßte, dass der Weg für solche Anlagen geebnet wird, kritisierte Reinhold Mall die Möglichkeit, solche Anlagen entlang der Bahnlinie bauen zu können, weil diese die Sicht auf die Ränder des Wurzacher Beckens beeinträchtige. „Das passt nicht zum Europa Diplom und zieht sich wie eine Schneise durch das Wurzacher Becken.“ Bürgermeisterin Scherer nahm dazu keine Stellung, um dem Tagesordnungspunkt nicht vorzugreifen

TOP 7: Bebauungsplan "Wengenreuter Esch" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Aufstellungsbeschluss

Andreas Haufler stellte den Bebauungsplan in aller Kürze vor. Die Kriterien für ein beschleunigtes Verfahren sieht er gegeben: Es liegt am Ortsrand mit eindeutiger Flächenbegrenzung.

Ortsvorsteherin Petra Greiner ist froh, dass es jetzt wieder Möglichkeiten für die Schaffung von neuem Wohnraum in Seibranz gibt. Franz Josef Maier fragte an, ob durch den angrenzenden Freizeitplatz und den Sportplatz gegenüber nicht der Ärger wegen Lärmbelästigung schon vorprogrammiert sei. Dem könne man vorbeugen, indem diese Tatsachen ins Grundbuch eingetragen werden und der Bauherr diese mit dem Kauf akzeptiere, sagte Bürgermeisterin Scherer dazu.

Der Rat stimmte dem Aufstellungsbeschluss einstimmig zu

TOP 9: Parkgebührensatzung - Einführung Handyparken

Silvia Dentler erläuterte die Vorgehensweise, um das benutzerfreundliche Bezahlen der Parkgebühren via Smartphone zu ermöglichen. Grundlage für die Einführung dieser Möglichkeit sei die Regelung in einer Parkgebührensatzung.
„Die Abwicklung der Bezahlung kann der Besucher über eine App vornehmen. Mit dem Unternehmen EasyPark GmbH aus Düsseldorf soll ein Anbieter gewählt werden, der sowohl regional aber auch über- regional bereits in vielen Städten vertreten ist.“ Startschuss für die Einführung des Handyparkens wird der 25.11.2022 sein.

Karl-Heinz Buschle fragte, welchen Vorteil die Stadt außer dem moderneren Image davon habe. „Der Nutzer bezahlt bei Nutzung der App eine Gebühr,“ erklärte Dentler. Kontrolliert würden die Vorgänge per Software.

Die Abstimmung erbrachte ein einstimmiges Ergebnis

TOP11: Starkregenrisikomanagement Bad Wurzach - Erstellung von Starkregengefahrenkarten

Nachdem es im Juli 2020 und Juni 2021 im Raum Bad Wurzach zu mehreren Schadensfällen gekommen war wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.10. 2021 die Erstellung von Starkregengefahrenkarten im Rahmen der Vorsorgeplanung für die Gesamtgemeinde empfohlen. „Als Grundlage für weitere Planungen und Maßnahmen ist es erforderlich, ein Starkregenkonzept gemäß dem aktuellen Leitfaden für kommunales Starkregenrisikomanagement zu erstellen.“

Durch die Erstellung der Risikoanalyse entstehe in einer Gemeinde ein Bild, wo die größten Risiken bei Starkregen und der größte Handlungsbedarf beständen, erklärte Stadtbaumeisterin Kreutzer. „Das Handlungskonzept schließt an die Risikoanalyse an und stellt konkrete Maßnahmen vor.“ Die Starkregengefahrenkarten bieten der Stadt Bad Wurzach eine gute Grundlage für die Übersicht problematischer Stellen im Gemeindegebiet, die von Überflutungen betroffen sein können. Zudem können sie als Grundlage für die Ausweisung von neuen Baugebieten genutzt werden und auch privaten Grundstücksbesitzern einen Überblick für deren privaten Hochwasserschutz bieten.

„Für die Erstellung der Starkregengefahrenkarten kann eine Mittelbedarfsanmeldung nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft beim Regierungspräsidium erfolgen und dann ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung über das Landratsamt gestellt werden. Untersuchungen und Konzepte zum Management von Starkregenereignissen sind mit 70% förderfähig.“

Da es bei den drei Angeboten eine enorme Differenz vom günstigsten Anbieter, dem Büro RBS Wave mit 134.484,20 € und dem teuersten Anbieter mit fast 400.000 € (die Kostenschätzung lag vor einem Jahr bei ebendiesen 400.000 €) gibt, fragten Karl-Heinz Buschle und Norbert Fesseler nach, ob dieses günstige Angebot schon seriös sei.

Kreutzer sagte, die Zahlen würden passen. Sie gab zu, dass die Kostenschätzung vor einem Jahr „aus der Hüfte geschossen“ war, also nur ganz grob geschätzt. Ein weiteres Kriterium, das für RBS Wave spreche, dass sie die Kartierung in einem Durchgang machen wird, während die anderen Firmen es in mehreren Abschnitten, die jeweils neu ausgeschrieben werden sollten, machen wollten.

Die Bedenken von Buschle und Fesseler spiegelten sich auch im Abstimmungsergebnis wider, sie enthielten sich der Stimme.

TOP12: Bürger- und Gästeinformation/Amtsblatt - Kostenentwicklung und daraus resultierende Anpassungsbedarfe

Seit 2010 arbeitet die Stadt bei der Herausgabe der Bürger- und Gästeinformation/Amtsblatt mit der „Schwäbische Zeitung Lokalverlag Leutkirch GmbH & Co. KG“ (Schwäbische Zeitung) zusammen. Das aktuell geltende „Redaktionsstatut“, das regelt, welche Inhalte grundsätzlich veröffentlicht werden, wurde vom Gemeinderat am 07.11.2016 beschlossen.

Aufgrund der derzeitigen Kostenentwicklung im Bereich von Papierpreisen und Produktion hat der Verwaltungs- und Sozialausschuss in der Sitzung vom 11.07.2022 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die aktuellen Mehrkosten im laufenden Jahr im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro auszugleichen, Einsparpotentiale zu prüfen und umzusetzen, um die Kosten des Amtsblattes in den kommenden Jahren in vergleichbarem Rahmen (Anteil der Stadt: 30.000-35.000 €) zu halten wie bisher.

Die Bürger- und Gästeinformation/Amtsblatt ist seit vielen Jahren das zentrale Instrument, mit dem die Verwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten Gemeinde sowie Gästen und Touristen wichtige Informationen kommuniziert. Durch die breit angelegte Verteilung werden dabei nahezu alle Haushalte in der Gemeinde erreicht, was einen vergleichsweise großen Service darstellt, zumal dies kostenfrei erfolgt.

Das Produkt ist dabei nach Auffassung der Beteiligten in seiner Gesamtheit ansprechend gestaltet und vielseitig mit einem breit angelegten Inhalt bis hin zu Information der Kirchen, der Kurseelsorge und aus angrenzenden Nachbargemeinden.

Anzeigen, die die Stadt im Amtsblatt schaltet (Stellenanzeigen/Nachrufe u.ä.) sind für die Stadt darüber hinaus kostenpflichtig, wobei auf entsprechende städtische Annoncen ein Rabatt gegenüber dem Standardanzeigenpreis eingeräumt wird.

Die inhaltliche Redaktionsverantwortung liegt bei der Stadt. Befasst mit der redaktionellen Arbeit sind hier insbesondere das Büro Bürgermeisterin sowie die BWI für touristische Inhalte, Veranstaltungskalender, NAZ) mit einem Stellenanteil von zusammengerechnet ca. 0,5 Stellen. Die Inhalte der neun Teilorte werden zudem von den Damen der jeweiligen Ortsverwaltungen selbständig in das gemeinsame Gesamtdokument des Amtsblattes eingepflegt.
Der Beitrag des HGV liegt in der Schaltung regelmäßiger Anzeigen über die HGV-Mitglieder. Die Gesamtfinanzierung des Produktes besteht dabei laut Angaben des Schwäbischen Verlags zum größeren Anteil aus den Anzeigenerlösen.

Die Schwäbische Zeitung hat die Stadt im Frühjahr über erhebliche Preissteigerungen insbesondere im Bereich „Papier“ informiert. Allein in diesem Segment haben sich u.a. im Vergleich zum Vorjahr die Preise annähernd verdoppelt. Die Kostensteigerung beim Papier liege damit bei etwa 16.000 € brutto. Um die Zusammenarbeit wirtschaftlich vertretbar zu erhalten, müsse der Verlag diese Preissteigerungen zumindest in größeren Teilen an die Kunden weitergegeben und weitere Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen werden
Die direkte Abrechnung dieser Mehrkosten würde den Preis für die Stadt um 50% erhöhen,

Bei den letzten Ausgaben wurde die Seitenzahl auf 32 bzw. 40 Seiten reduziert, (bisheriger Standard: 40 bzw. 48).

Dies soll durch ein neues Redaktionsstatut auf Dauer erreicht werden. Doppelungen vermieden werden. Die Rubriken sollen zukünftig lückenlos ohne Füllerbild oder Text aneinandergereiht werden. Eine Rubrik muss also nicht mehr eine ganze Seite füllen. Die Stadt appelliert daher an die Beteiligten, sich kürzer zu fassen. Plakate von Veranstaltungen gelten nicht mehr als redaktioneller Beitrag, können jedoch kostenpflichtig als Anzeige geschaltet werden. Logos werden zukünftig im Rahmen redaktioneller Beiträge generell nicht mehr zugelassen, die Anzahl der Bilder pro Beitrag wird auf eines reduziert.

Die festgelegten Einschränkungen und Vorgaben stellen gewisse Abstriche gegenüber dem bisherigen Angebot dar, bieten aber auch die Chance, durch den Wegfall vieler bisheriger Füller für ein aufgeräumteres Erscheinungsbild zu sorgen.

Ewald Bodenmüller fragte nach, ob auch mit anderen Druckhäuser gesprochen worden sei. Bürgermeisterin Scherer sagte dazu: „Da finden sie keines, das zu diesem Preis und mit diesen Synergie-Effekten (kostenlose Verteilung!) mithalten kann.“ Man wolle ja auch keine Nulllösung, wichtig sei ja vor allem dass das Amtsblatt erhalten bleibe. Klaus Schütt fragte an, ob sich auch der HGV an den Mehrkosten beteilige. Dies geschehe über ein erhöhtes „Anzeigen einsammeln“ sagte Scherer dazu.

Der Gemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe von maximal 12.000 € ebenso zu wie den geplanten Maßnahmen im Redaktionsstatut, um die Kosten zukünftig im Rahmen zu halten.

 

Bericht Ulrich Gresser

 

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halloRV

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