DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Bad Wurzach - Um die Antragsverfahren einheitlicher und schneller zu gestalten, legte der Gemeinderat nun die entsprechenden Kriterien fest.

Zur Umsetzung der Energiewende ist die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zwingend. Hierzu gehören auch Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen. Das EEG hat mit den baurechtlichen Anforderungen jedoch nichts zu tun.

Baurechtlich setzt die Errichtung eines PV-Parks einen positiven Planungswillen der jeweiligen Gemeinde voraus, d.h. die Kommune kann im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach den Regelungen des Baugesetzbuches Sondergebiete ausweisen, innerhalb derer die Errichtung der PV-Parks baurechtlich zulässig ist. Üblicherweise erfolgt dies durch Änderung des Flächennutzungsplan und Aufstellen eines Bebauungsplanes.

Der Gesetzgeber hat mit dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) eine rechtliche Grundlage zur Vergütung des Stroms, der in den Anlagen erzeugt wird, geschaffen. Parallel hierzu wurde auch die PV-Freiflächenverordnung beschlossen. Diese weist sogenannte „benachteiligte Gebiete“ aus. PV-Strom, der auf diesen Flächen erzeugt wird, kann nach den Regelungen des EEG vergütet und ins Netz eingespeist werden.

Zirka Zweidrittel des Gemeindegebiets von Bad Wurzach gehört zu diesem benachteiligten Gebiet. Ein Rechtsanspruch auf entsprechende Ausweisung besteht – wie bei allen anderen Baugebietstypen – nicht. Die rechtlichen Vorgaben sind hier dieselben, wie bei allen anderen Baugebietstypen (z. B. Gewerbe oder Wohnen). Die Aufstellung kann auch nicht gerichtlich oder von übergeordneten Stellen verlangt bzw. erzwungen werden.

Aufgrund der Größe des Gemeindegebiets und damit der Vielzahl an Flächen, die hier als benachteiligt eingestuft worden sind, liegen der Verwaltung 12 Anträge zur Aufstellung entsprechender Sondergebiete vor. Der Gemeinderat hat bereits zwei Verfahren für Sondergebiete zur Errichtung von PV- Freiflächenanlagen in Haidgau und Gospoldshofen eingeleitet. Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Anträge gleichzeitig bearbeitet werden. Deswegen schlägt die Verwaltung einen Katalog mit Ausschlusskriterien, aber auch mit konkreten Vorgaben vor, nach dem die Anträge einfach geprüft und nachvollziehbar entschieden werden können.

Ausschluss- Kriterien für die Anträge sind:
Der Planbereich liegt im Wurzacher Becken – die Berücksichtigung der Vorgaben des Europa-Diplom sind hier zwingend. Eigentümer und Pächter sind sich uneins. Flächenbenutzer sollen nicht durch wegen der Energieerzeugung auf Pachtflächen verzichten müssen.

Auf der Fläche dürfen in den letzten fünf Jahren keine Lebensmittel angebaut worden sein. Im Flächennutzungsplan sind bereits Bauflächen genehmigt. Diese genießen Vorrang, weil sie in deutlich geringerem Umfang vorhanden sind. Im Planbereich sind Streuobstbestände und Gehölzstrukturen, die von der unteren Naturschutzbehörde als erhaltenswert eingestuft wurde.

Kriterien zur Antragbearbeitung:
Der Mindestabstand zur Wohnbebauung beträgt mind. 100m. Ausnahmen sind möglich, wenn die betroffenen Gebäudeeigentümer zustimmen. Sämtliche Kosten trägt der Vorhabenträger, auch wenn das Projekt nicht realisiert wird. Der naturschutzfachliche Ausgleich für die Planung erfolgt innerhalb des jeweiligen Plangebiets. Ein Konzept zur Pflege und Bewirtschaftung der Flächen muss dem Antrag beigefügt sein.

Das jeweilige Vorhaben muss für eine Steigerung der Artenvielfalt im Plangebiet geeignet sein. Der Anschluss an einen Netzverknüpfungspunkt ist gesichert. Es werden max. 2 Bauleitplanverfahren für PV-Anlagen gleichzeitig durchgeführt. Die Gesamtfläche der Plangebiete darf 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche der jeweiligen Gemarkung nicht überschreiten. Der Sitz der Betreibergesellschaft muss in Bad Wurzach sein, die Gewerbesteuer muss ungeteilt vor Ort entrichtet werden.

Karl-Heinz Buschle fragte nach, warum zuvor landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen ausgeschlossen sind. Antwort der Bürgermeisterin: „Weil es sehr viele Grünlandflächen gibt, die nicht entsprechend genutzt werden können.“ Buschle fand auch die Nutzung der Bahnlinie nicht schlimm, wenn es um kleine und flache Zellen handele. Klaus Schütt meinte: „Wir sollten da flexibel sein, wir haben lange diskutiert und es ist wichtig dass wir jetzt einen Leitplan haben.“ Norbert Fesseler fragte, wie es mit den Grenzen des Wurzacher Beckens aussehe.

Haufler antwortete Ihm, dass er schon häufig bei Naturschutzbehörden deswegen angefragt habe, aber bis heute keine konkrete Antwort erhalten habe. Da müsse das Land eine klare Abgrenzung schaffen, erklärte die Bürgermeisterin dazu, denn wie in Haidgau und bei anderen Verfahren gebe es deswegen Probleme. Das Risiko liege jeweils beim Vorhabensträger.

Der Rat stimmte den Kriterien einstimmig zu.

 

Bericht und Bild Ulrich Gresser

 

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halloRV

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