Bad Wurzach +++ Vergabe Ingenieursleistungen Breitbandausbau +++ Zustimmung des Gemeinderates zur Besetzung Schulleiterstelle Grundschule Haid +++ Vergabe Landschaftsbauarbeiten für Wohnmobilstellplatzsanierung +++ Bebauungsplan (BBP) Breiteweg Nord wird erneut verkürzt ausgelegt +++ Einige Änderungen am BBP Ziegelwiese Süd +++ Quartalsbericht Finanzen
TOP 1: Bericht der Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Alexandra Scherer berichtete kurz vom Rad- und Wandertag in Arnach. Es sei viel geboten gewesen, fasste sie den Tag kurz zusammen.
In Sachen Breitbandausbau gab es eine Vergabe durch den Zweckverband gegeben: Die Ingenieursleistungen (Ausführungsplanung, Ausschreibungen. Bauleistungen) wurden an das Ingenieurbüro RBS wave GmbH, einem Tochterunternehmen der EnBw, mit einem Auftragsvolumen von 6.405.402,92 € vergeben.
TOP 2: Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung
Es gab keine Wortmeldung, damit ist das Protokoll genehmigt.
TOP 3: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2022 sein Mitspracherecht bei der Neubesetzung des Schulleiterpostens der Grundschule Haid genutzt und der Wahl des Schulamtes zugestimmt, Yvonne Schudeja zur neuen Schulleiterin der Grundschule Haid zu ernennen. Die Einsetzung sei am vergangenen Freitag in Haidgau erfolgt.
TOP 4: Fragen der Bürger
Es wurden keine Fragen seitens der anwesenden Bürger gestellt
TOP 5: Sanierung und Erweiterung Wohnmobilstellplatz Bad Wurzach- Ausschreibungsergebnis und Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
Die Leiterin der Bad Wurzach Info, Johanne Gaipl, gab das Ergebnis der Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten bekannt, die über die zentrale Vergabestelle des Landkreises Ravensburg ausgeschrieben worden war.
„Zur Submission für das Gewerk Elektrotechnik ist kein Angebot abgegeben worden, für das Verwaltungssystem wurde zwar ein Angebot abgegeben, das jedoch fehlerhaft war und daher von der Wertung ausgeschlossen wurde.“
Günstigster Bieter für die Landschaftsbauarbeiten war die Fa. Karg. Bad Waldsee deren Angebot mit 282.480,58 € brutto zwar um 40.674,00 € höher liegt als bei Der Kostenschätzung veranschlagt, die Ursache dafür liege darin weil Sickerfähiges Pflaster anstelle von Asphalt verwendet werden soll.
„Die Verwaltung wird für die Elektroarbeiten und das Verwaltungssystem weitere Angebote einholen.“
Franz-Josef Maier fragte an, ob der Landschaftsbauer ohne die vergebenen Elektroarbeiten überhaupt was machen könne. Gaipl betonte, dass wegen den Elektroarbeiten bereits mehrere Firmen im Rahmen der freihändigen Vergabe kontaktiert wurden. Hier werde es bald zeitnah Angebote geben. Mit der infrage kommenden Landschaftsbauerfirma sei bereits vorabgestimmt gewesen, dass die konkrete Umsetzungszeit dann in Abhängigkeit der weiteren Ergebnisse der Elektroausschreibung geklärt werden soll.
Bernhard Schad wollte wissen, ob in den Landschaftsbauarbeiten der Stromanschluss (Hausanschluss) bereits mit berücksichtigt sei. Johanne Gaipl antwortete ihm: „Dies ist ein extra Gewerk und eine Information über die weiteren Ausschreibungsergebnisse werden im Herbst folgen.“
Die Abstimmung zur Vergabe an die Fa. Karg erfolgte einstimmig.
TOP 6: 3. Änderung des Bebauungsplanes "Breiteweg Nord" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Andreas Haufler erläuterte das weitere Vorgehen, das seit dem Beschluss zur Wiederauslegung (vom 02.06. bis 04.07. 2022) erfolgte und erfolgen wird.
„Aufgrund der Änderungen in der Begründung und den Festsetzungen zum Artenschutz sind der Entwurf erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Nachdem durch die vorgenommenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die erneute Auslegung und Behördenbeteiligung mit einer verkürzten Frist erfolgen. Die geänderten Punkte sind im Auslegungsentwurf farblich gekennzeichnet.“
Karl- Heinz Buschle fragte an, ob das in den Unterlagen benannte/enthaltene Verschattungsgutachten auf Grundlage der neuesten Planung von H&M erstellt worden sei, was dieser bejahte.
Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
TOP 7: Bebauungsplan "Erweiterung Ziegelwiese Süd" sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Ziegelwiese Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Abwägung und erneute Auslegung
Andreas Haufler erläuterte die Änderungen im Vergleich zum bisher gebilligten Entwurf, die aufgrund von Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger erforderlich wurden.
• Verlegung des Wendehammers in südwestlicher Richtung: die Baufläche zwischen dem Wendehammer und der B465 soll dadurch vergrößert und der Flächenverlust durch den Stauraumkanal kompensiert werden. Der Erschließungsaufwand sowie der Anteil an öffentlichen Verkehrsflächen
wird dadurch reduziert.
• Verlegung des Stauraumkanals in den Planbereich: aufgrund einer Baugrunduntersuchung im Bereich entlang der Ach ist davon auszugehen, dass die Herstellung des Stauraumkanals im ursprünglich vorgesehen Bereich nur mit erhöhtem bautechnischen Aufwand möglich wäre. Des Weiteren ist
im erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren mit zusätzlichen Forderungen der Fachbehörden zu rechnen, die zu einer Verfahrensverzögerung führen können.
• Als Alternative wird der Stauraumkanal ins Plangebiet verlegt. Dadurch werden Planungs- und Herstellungsaufwand reduziert, die mögliche Baufläche auf der Nordseite geringfügig eingeschränkt.
• Streichung einer Ausnahmeregelung für innenstadtrelevanten Einzelhandel aufgrund übergeordneter Vorgaben.
• Verbot von Öl, Holz- und Gasheizungen im Plangebiet aufgrund naturschutzrechtlicher Konflikte.
Gerade der letzte Punkt ärgerte Klaus Schütt. „Verbote sind nicht gut, “ sagte er und kritisierte dass mit den vorgeschlagenen Einschränkungen für dort zukünftig Gewerbetreibenden bestimmte Energieformen zur Beheizung ihrer Gebäude von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Hintergrund ist, dass die Naturschutzfachbehörde bezüglich Stickstoffeintrag im Kurvenbereich der B465, dort wo die Ach ganz nah an den Radweg herankommt, befürchtet, durch die Gewerbegebietserweiterung könnten zusätzlich Einträge etwa durch Heizungsabgase erfolgen.
Heinrich Vincon fragte nach, wie viel der Stauraumkanal an verkaufbarer Fläche wegnehme und fand die Antwort so ärgerlich, dass er bei der Abstimmung dagegen votierte.
Klaus Schütt meinte noch zum Stauraumkanal: „Wir können doch nicht hingehen und den Leuten sagen: Wegen des Stauraumkanals wird das Ganze teurer!“
Norbert Fesseler fragte ob die Fläche des Stauraumkanals überbaut werden könne. Nicht als Lagerfläche aber eventuell als Stellplatz lautete die Antwort Hauflers.
Die Abstimmung erbrachte 18 Ja und zwei Nein-Stimmen
TOP 8: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Erweiterung Ziegelwiese Süd" sowie der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Ziegelwiese Süd" - Abwägung und Feststellungsbeschluss
Da die für die Gewerbegebietserweiterung „Ziegelwiese-Süd“ erforderlichen Flächen bisher als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan darstellen ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Von einigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden dazu Anregungen und Abwägungen gemacht die jedoch keine Planänderung zur Folge hatten. „Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.12.2021 bis 04.02.2022 mit der Entwurfsfassung vom 24.11.2021 statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.“
Die Abstimmung erfolgte einstimmig
TOP 10: Quartalsbericht Finanzen
Kämmerer Stefan Kunz erläuterte kurz die äußeren Einflüsse, die auch Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Stadt haben (Corona, Unwetterereignisse 2021, der Ukraine-Krieg, Handels- und Lieferschwierigkeiten, eine Inflation, die zuletzt im Winter 1973/74 so hoch war, sowie die gesenkte Wachstumsprognose auf 1,8% (Nov. 2021: 4,6%), ehe in die Welt der (durchaus positiven) Zahlen eintauchte.
Bei der Grundsteuer A/B liegt Bad Wurzach derzeit 3,0% im Plus, bei der Gewerbesteuer sogar mit 49,5%, hier zeichnet sich zum dritten Mal in Folge ein neues Rekordergebnis ab. Auch die Einkommenssteuer ist mit 12,1% Plus ebenso wie die Umsatzsteuer (+8,5%) auf einem sehr guten Weg. Auch die Schlüsselzuweisungen liegen mit 25,8% im Plus.
Bei den Aufwendungen ergibt sich durch Senkung der Kreisumlage durch den Kreistag und nach Anpassung der Steuerkraftmesszahl und Bedarfsmesszahl eine verringerte Kreisumlage. Auch die Finanzausgleichsumlage verzeichnet zum Ende des zweiten Quartals einen leichten Rückgang, so dass das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes eine Besserung im Vergleich zum Vorjahr verspricht. Bei den Einzahlungen in den Finanzhaushalt liegt der Veranlagungsstand unter Planansatz. Bei den Auszahlungen aus dem Finanzhaushalt ist der Umsetzungsstand mit -11,68 Mio. ebenfalls noch weit unter Planansatz.
Der Ergebnishaushalt zeigt durch verbesserte Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich und die positive Entwicklung der Gewerbesteuer eine positive Tendenz, dem stehen allerdings Mehraufwendungen durch Inflation und Flüchtlingsunterbringung gegenüber.
Beim Finanzhaushalt ist zwar eine gute Liquidität gegeben, jedoch plant der Kämmerer mit einer starken Entnahme. In der mittelfristigen Finanzplanung sind 5,7 Mio. € an Kreditaufnahmen geplant, bei Investitionen in Höhe von 27 Mio. € ohne den Glasfaserausbau.
Mit einer Sondertilgung von 130.000 € wird der Schuldenstand Ende des Jahres bei 3.245.057 € betragen.
Bürgermeisterin Alexandra Scherer sprach den Gewerbe- und Einkommenssteuerzahlern ihren ausdrücklichen Dank aus. „Wir brauchen die Unterstützung aller Steuerzahler.“
Bericht Uli Gresser