DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Bad Waldsee - ++ Dirk Eberhard rückt für Dominik Souard nach ++ Bebauungspläne „Kreuzäcker“, „Gewerbegebiet Gaisbeuren 1“ und „Tannweilerstraße beschlossen ++ „Solarpark Hierbühl“ genehmigt ++ Priorisierung städtebaulicher Maßnahmen beschlossen ++ Bleicheparkplatz kann verschoben werden ++

 

TOP 2 bis TOP 6: Ausscheiden des Gemeinderates Dominik Souard und Nachrücken eines neuen Gemeinderates

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Für das Eintreten in den Gemeinderat von Herr Dirk Eberhard (siehe Bild) sind keine Hinderungs- bzw. Ablehnungsgründe gemäß §§ 16, 28 und 29 Gemeindeordnung bekannt. Es wird festgestellt, dass Herr Dirk Eberhard in den Gemeinderat nachrückt (Nachfolger von Herrn Dominik Souard). Es wird außerdem festgestellt, dass keine Hinderungs- und Ablehnungsgründe vorhanden sind. Zu den Neubesetzungen der Ausschüsse siehe Sitzungsvorlage SV 109/2020. Dem Ausscheiden von Herrn Souard, wurde von den Räten einstimmig zugestimmt. Die Neueinsetzung von Herrn Dirk Eberhard erfolgte ebenfalls einstimmig. Dominik Souard wurde anschließend von Bürgermeister Matthias Henne und allen Fraktionsvorsitzenden verabschiedet und Dirk Eberhard in sein Amt eingeführt.

 

TOP 7 | 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kreuzäcker" (G 28) und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Gaisbeuren

Beschlussvorschlag:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den in der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 06.04.2020 enthaltenen Beschlussvorschlägen abgewogen.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kreuzäcker“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Gaisbeuren wird gemäß den übersandten Sitzungsunterlagen in der Fassung vom 06.04.2020 und dem Satzungsentwurf auf den Seiten 16/17 als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kreuzäcker“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Gaisbeuren, öffentlich bekanntzumachen.

 

TOP 8 | Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gaisbeuren 1" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Gaisbeuren -

Beschlussvorschlag:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den in der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 24.04.2020 enthaltenen Beschlussvorschlägen abgewogen.
2. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gaisbeuren 1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Gaisbeuren werden in der übersandten Planfassung vom 24.04.2020 und dem Satzungsentwurf auf den Seiten 38/39 als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gaisbeuren 1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Gaisbeuren öffentlich bekanntzumachen.

 

TOP 9 | Ergänzungssatzung "Kirchweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Gaisbeuren

- wurde von der Tagesordnung abgesetzt -

 

TOP 10 | Bebauungsplan "Tannweilerstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Reute

Beschlussvorschlag:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den in der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 27.04.2020 enthaltenen Beschlussvorschlägen abgewogen.
2. Der Bebauungsplan „Tannweilerstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Michelwinnaden werden in der übersandten Planfassung vom 27.04.2020 und dem Satzungsentwurf auf den Seiten 10/11 als Satzung, mit einer Gegenstimme beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Tannweilerstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Reute öffentlich bekanntzumachen.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Wilhelm Heine, ob vom Landwirtschaftsamt eine konkrete Aussage bezüglich der Geruchsemmission vorliege, die den Erhalt des vorhandenen, landwirtschaftlichen Anwesens garantiere, konnte, seitens der Verwaltung nicht eindeutig beantwortet werden.

 

TOP 11 | 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee

Beschlussvorschlag:
A. Dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Stellungnahmen werden gemäß den in der übersandten Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 16.04.2020 enthaltenen Beschlussvorschlägen abgewogen.
2. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Sonderbaufläche „Solarpark Hierbühl“, Gemarkung Waldsee wird in der übersandten Planfassung vom 16.04.2020 festgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Ravensburg die Genehmigung zu beantragen.

B. Die Vertreter von Bad Waldsee werden beauftragt dem Gemeinsamen Ausschuss der 10. Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen. Die Beschlussfassung dazu, erfolgte einstimmig.

 

TOP 12 | Städtischer Haushalt 2020 - Priorisierung von Maßnahmen

Angesichts der zu erwartenden Mindereinnahmen wurden die beiden Bad Waldseer Großprojekte, Erweiterungsbau Hauptstraße 12 und die Maßnahme Altstadt für Alle, von den kommunalen Mitarbeitern nochmals erläutert. Eine Aufschiebung der Altstadtsanierung hätte dabei signifikante Auswirkungen auf die, bereits genehmigten, Fördergelder des Bundes. Das geplante Zeitfenster sei diesbezüglich unbedingt einzuhalten.

Für den Erweiterungsbau der Verwaltung wäre ein Aufschub prinzipiell möglich, dennoch seien die Umbauten für Barrierefreiheit und Brandschutz Pflicht. Die Sanierung und Umgestaltung des Parkplatzes „Bleiche“ erfolge ohne Zuschüsse und könne deshalb problemlos verschoben werden, wenn die kommunale Wirtschaftslage dies erfordert.

In der Diskussionsrunde sendeten die einzelnen Fraktionsmitglieder zwar positive Signale an die Verwaltung, Bernhard Schultes (FW) mahnte jedoch dazu „Auf Sicht zu fahren“ und nicht in den Bereichen Kinder und Tourismus an falscher Stelle zu sparen. Markus Leser (Bündnis 90/Die Grünen) regte zudem die kommunale Unterstützung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen an. Franz Daiber (FW) war mit der Projektumsetzung grundsätzlich nicht einverstanden, trage die demokratische Entscheidung, jedoch mit.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung
1. die in Anlage 1 (grün) Nr.1 genannte Maßnahme Erweiterungsbau Hauptstraße 12 weiterzuführen
2. die in Anlage 1 (grün) Nr.2 genannte Maßnahme Altstadt für Alle weiterzuführen
3. für die in Anlage 2 (gelb) genannten Maßnahmen werden die erforderlichen Beschlüsse in 2020 vorbereitet
4. die in Anlage 3 (orange) aufgeführten Maßnahmen werden um ein Jahr verschoben
5. die in Anlage 1 (grün) Nr. 3 – 19 genannten Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden, werden zur Kenntnis genommen.

Maßnahmenliste zum Download

 

Sitzungsunterlagen zum Download

 

Bericht und Bild: Christine Hofer-Runst

 

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halloRV

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