DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

BAD WALDSEE (kas) - Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat der Stadtverwaltung die neuen Landesfamilienpass-Gutscheinkarten für das Jahr 2021 übersandt. Sie liegen im städtischen Bürgerbüro und in den Ortschaftsverwaltungen zur Ausgabe gegen Vorlage des bereits ausgestellten Familienpasses bereit. Auch Neuanträge kann man dort stellen.

Aufgrund der Pandemiesituation gibt es bei vielen Kooperationspartnern Einschränkungen bis hin zur vollständigen Schließung. Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich vor dem geplanten Besuch eines Freizeitangebots zu erkundigen, ob es geöffnet hat und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Zum Beispiel sind einige Angebote derzeit nur mit Online-Tickets nutzbar.

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrennt lebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass vor Ausgabe der Gutscheinkarten geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses noch vorliegen. Hierzu bitte ein Ausweisdokument, eine aktuelle Kindergeldbescheinigung sowie gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis, den Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit über ALG II beziehungsweise den Kinderzuschlag beziehungsweise den Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mitbringen. Der Pass und die nicht verwendeten Gutscheinkarten müssen zurückgegeben werden, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Wird die Gutscheinkarte verloren, darf sie nicht erneut ausgegeben werden.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, das mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung besitzt Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Mit dem Landesfamilienpass gibt es freien oder ermäßigten Eintritt bei zahlreichen Schlössern, staatlichen Museen, Burgen und Gärten sowie weiteren Zielen in Baden-Württemberg. Dazu zählen unter anderem der Zoo „Wilhelma“ in Stuttgart, das „Blühende Barock“ in Ludwigsburg, das Porsche-Museum in Stuttgart, das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb, das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf, das Erlebnismuseum „Schwarzwaldhaus der Sinne“ in Grafenhausen, das Oberschwäbische Museumsdorf in Bad Schussenried-Kürnbach, das Keltenmuseum Heuneburg, das Ravensburger Spieleland, die Ravensburger Kinderwelt in Kornwestheim, die Wildkatzenwelt Stromberg, das Dornier-Museum in Friedrichshafen, die Sinn-Welt im Jordanbad Biberach, der Erlebnispark Tripsdrill, der Europa-Park Rust, das Experimente-Museum „explorhino“ in Aalen oder auch das Strand- und Freibad in Bad Waldsee.

Neu hinzugekommen ist jüngst die Kooperation mit dem Markgräfler Museum in Müllheim sowie mit der Stadtführung Müllheim und der KONUS-Gästekarte im Schwarzwald. Über weitere Vergünstigungen informieren die Internetseite sozialministerium.baden-wuerttemberg.de oder das städtische Bürgerbüro.

 

Stadt Bad Waldsee

 

--------------------------------------------------

halloRV

­