Bad Waldsee (mgr) - Aus gegebenem Anlass bittet die Stadtverwaltung alle Hundehalter, darauf zu achten, Hundekot in geeigneter Weise zu entsorgen.
Hunde bringen Leben, Abwechslung und Freude ins Haus, überbrücken Kontaktschwierigkeiten und schützen vor Vereinsamung. In den Städten wird die Hundehaltung jedoch manchmal zum Problem. Viele Hunde auf engem Raum, kleine Wohnungen und begrenzte Auslaufmöglichkeiten stellen besondere Anforderungen an den Besitzer. Ärger gibt es immer dann, wenn ein Hund Nachbarn durch Bellen belästigt, Passanten anspringt oder sein „Geschäft“ dort hinterlässt, wo es – nicht zu Unrecht – den Unmut vieler Bürger erregt.
Immer wieder erreichen die Abteilung Öffentliche Ordnung der Stadt Bad Waldsee Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen, in den öffentlichen Grünanlagen und auch auf Kinderspielplätzen. Sie möchte daher erneut auf die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Stadt Bad Waldsee hinweisen.
Danach hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Viele Hundebesitzer sind sich auch nicht darüber bewusst, dass ihre vierbeinigen Lieblinge ihr „Geschäft“ nicht in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen und nach dem Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht.
Es sollte zur selbstverständlichen Pflicht eines jeden Hundebesitzers gehören, die „großen Geschäfte“ nicht als „Tretminen“ für nachfolgende Spaziergänger liegen zu lassen, sondern diese in geeigneter Weise zu entsorgen. Ein Hausmüllbeutel ist hierfür bestens geeignet. Er kann dann zusammen mit dem aufgenommenen Hundekot in einem der vielen öffentlichen Abfalleimer problemlos entsorgt werden.
Pressemeldung Stadt Bad Waldsee

