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Bad Waldsee - Information für Eltern und Veranstalter- Im Sommer laden viele Vereinsfeste, Biergärten oder auch das Altstadt- und Seenachtfest zur gemütlichen Hockete oder Party ein. Für Jugendliche gibt es beim Feiern besondere Regeln zu beachten, auf die im Folgenden hingewiesen wird:

 

Unter 16 Jahre:

Besuch von Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, z. B. der Eltern, oder erziehungsbeauftragten Person, z. B. einer volljährigen Person mit schriftlicher Vollmacht. Ausnahme: Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe.

Kein Alkohol, er ist in jeder Form tabu, und zwar sowohl die Abgabe als auch der Konsum in der Öffentlichkeit.

Rauchverbot in der Öffentlichkeit und ein Verbot der Abgabe von Tabakwaren. Das gilt auch für andere nikotinhaltige Produkte sowie für E-Zigaretten und E-Shishas

 

Ab 16 bis 18 Jahre:

Besuch von Tanzveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis längstens 24.00 Uhr.

Erlaubte alkoholische Getränke sind Bier, Wein und Sekt.

Keine Spirituosen (Schnaps, Liköre u. a.), keine branntweinhaltigen Getränke (Mix-Getränke oder Cocktails mit Wodka, Bacardi, Aperol o. a.)

Es gilt Rauchverbot in der Öffentlichkeit und Verbot der Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen, E-Zigaretten und E-Shishas.

 

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Dies gilt z. B. für den Kauf und die Weitergabe von Alkohol an unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige, genauso wie für den Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. Spirituosen an unter 18-Jährige.

 

Pressemitteilung und Bild Stadt Bad Waldsee Brigitte Göppel

 

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