Bad waldsee - Seit 1. März, bis einschließlich Oktober gilt in den Wäldern Baden-Württembergs Rauchverbot. Eine weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen. Die Stadt bittet zudem folgende weitere Regeln einzuhalten:
Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Pressemitteilung Stadt Bad Waldsee

