DBSZ DBSZ BadWurzach 1200v01

Mennisweiler - Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer in Mennisweiler, die innerorts über ein Grundstück mit Baulücke, einem leerstehenden Gebäude oder einer Hofstelle verfügen und dieses veräußern oder selber bebauen/umbauen/umnutzen möchten, bittet die Ortschaftsverwaltung, sich zu melden.

 

Grund dafür ist die Erstellung einer Liste über mögliche Bauflächen innerhalb des Ortes (Innenentwicklung). Bei Hofstellen sind die Immissionsschutzabstände (überwiegend Gerüche) einzuhalten. Bei aufgegebenen Hofstellen kann schriftlich auf dieses Recht verzichtet werden. Falls Interesse besteht, Baulücken im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung zu veräußern, freut sich die Ortschaftsverwaltung über Nachricht bis zum 28. Februar bei der Ortschaftsverwaltung Mittelurbach unter Tel.07524/1390 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Zuschüsse

Übrigens: Wer bereit ist, Baulücken zu schließen, kann vom Förderprogramm ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum) profitieren. Es gibt zum Beispiel Zuschüsse für die Baureifmachung (z. B. Abbruch einer Scheune) oder auch für den Bau von Wohnraum. Wer Fragen dazu hat, kann sich an die städtische Wirtschaftsförderin Shqipe Karagja unter Telefon 07524/94-1348 wenden.

 

Weitergehende Informationen gibt es auch unter:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/

 

Presseinformation Stadta bad Waldsee

 

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halloRV

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